Überweist der Nidwaldner Landrat der Regierung eine Motion oder ein Postulat, so sollen diese künftig innert einer einheitlichen Frist erfüllt sein.
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Der Nidwalder Landratssaal. - Keystone
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Der Landrat genehmigte den Vorschlag von Iren Odermatt (FDP) vorläufig einstimmig und überwies diesen ans Landratsbüro, das nun eine Vorlage ausarbeiten muss. Sie habe, begründete die Initiantin ihr Anliegen, während ihrer Zeit als Parlamentarierin feststellen müssen, wie unterschiedlich zügig oder eben nicht die Vorstösse von der Regierung bearbeitet worden seien.

Odermatt erwähnte verschiedene Motionen, die 2018 eingereicht wurden und aktuell noch pendent seien. Es sei frustrierend für die Parlamentarier, wenn Vorstösse «gefühlt willkürlich und unbegründet» nicht behandelt würden.

Daher solle das Reglement über die Geschäftsordnung des Landrats dahingehend angepasst werden, dass der Regierung eine Frist von zwei Jahren gesetzt werde. Sie kann eine Verlängerung um ein Jahr beantragen. Das würde die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung verbessern, gab sich Odermatt überzeugt.

Sie erhielt Zuspruch aus sämtlichen Fraktionen. Verzögerungen aus politischen Gründen würden nicht verstanden, sagte etwa Markus Walker (SVP). Es dürften aber durch die Initiative keine Leistungsauftragserweiterung entstehen. Alexander Huser (SP/Grüne) begründete die einstimmige Unterstützung der Initiative durch seine Fraktion damit, da sie «das Schaffen des Parlaments stärke».

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