Der Kanton Nidwalden kommt der Bevölkerung und der Wirtschaft mit grosszügigeren Regelungen bei den Rechnungen entgegen. Er will damit negative Auswirkungen der Corona-Krise abfedern.
Nidwalden stans
Ein Fahnenschwinger aus dem Kanton Nidwalden. - Keystone
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Der Nidwaldner Regierungsrat hatte am Mittwoch bekannt gegeben, dass er mit einem 20-Millionen-Franken-Paket lokalen Unternehmen mit Liquiditätsengpässen zu Seite stehen wolle. Am Freitag gab er weitere Massnahmen bekannt, mit denen er die Steuerzahler und die Wirtschaft in der Krisenzeit entlasten will.

Bis Ende Juni 2020 gelte ein Mahnstopp für bereits gestellte Rechnungen, teilte die Staatskanzlei mit. Auf neue Betreibungen werde verzichtet. Für neue Rechnungen gelte eine um 60 auf 90 Tage verlängerte Zahlungsfrist.

Diejenigen, die vom Kanton etwas zu Gute haben, sollen nicht lange auf ihr Geld warten müssen. Der Kanton sei bemüht, Rechnungen so rasch wie möglich zu begleichen, teilte die Staatskanzlei mit. Die gängigen Zahlungsfristen würden nicht ausgenutzt.

Auf den Verzugszins sowie den Ausgleichs- und Vergütungszins wird vorderhand verzichtet. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen und Privatpersonen bei einem Zahlungsaufschub zusätzlich mit Zinsen belastet würden, heisst es in der Mitteilung.

Privatpersonen müssen zudem die Steuererklärung erst auf den 30. Juni einreichen (statt den 31. März). Eine Tourismusabgabe wird vorderhand nicht mehr erhoben, die Zahlungsfrist für bereits verschickte Abgaberechnungen bis Ende Jahr erstreckt. Ferner solle der Kantonsbeitrag für die Tourismusförderung in den nächsten zwei Jahren auf den maximal möglichen Betrag erhöht werden.

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