Nidwalden

    Kanton Nidwalden: Sozialhilfekosten für Ukrainer sollen alle Gemeinden tragen

    Der Regierungsrat von Nidwalden schickt eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung. Die Kosten für Personen mit Schutzstatus S sollen alle Gemeinden mittragen.

    Kanton Nidwalden
    Sozialhilfekosten für Ukrainer sollen alle Gemeinden tragen. - www.nw.ch

    Der Kanton Nidwalden will frühzeitig festlegen, wer künftig für Personen mit Schutzstatus S zuständig ist, die nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und weiterhin Sozialhilfe benötigen. Die Zuständigkeit soll beim Kanton bleiben, die Kosten sollen gemeinsam und proportional zur Bevölkerungszahl von den Gemeinden getragen werden. Der Regierungsrat hat dazu eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.

    Mit dem Schutzstatus S können Menschen, die wegen des Kriegs aus der Ukraine geflüchtet sind, rasch und ohne ordentliches Asylverfahren vorübergehend Schutz in der Schweiz erhalten. Der Bundesrat hat erst vor kurzem entschieden, den Schutzstatus nicht vor dem 4. März 2028 aufzuheben. Gleichzeitig zeichnen sich Änderungen der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen ab.

    Der Regierungsrat will deshalb frühzeitig klären, wer künftig zuständig ist und wie die Kosten getragen werden. «Damit schaffen wir für Kanton und Gemeinden Planungssicherheit», hält Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann fest.

    Im Zentrum stehen Personen mit Schutzstatus S, die nach fünf Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und weiterhin auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sind. Für sie soll der Kanton zuständig bleiben. Auch an der Höhe der Unterstützungsleistungen soll sich nichts ändern.

    Die Sozialhilfekosten sollen nicht allein von jener Gemeinde getragen werden, in der eine betroffene Person wohnt. Stattdessen werden sie auf alle Gemeinden verteilt, wobei sich der jeweilige Anteil nach der Bevölkerungszahl richtet. «Mit dieser Lösung verteilen wir die finanziellen Auswirkungen solidarisch auf alle Gemeinden und sorgen für eine ausgewogene Lastenverteilung», erklärt Peter Truttmann.

    Verkürzte Vernehmlassungsfrist aufgrund des engen Zeitplans

    Am 1. September 2026 lebten im Kanton Nidwalden 332 Personen mit Schutzstatus S. Voraussichtlich 218 von ihnen werden im Verlauf von 2027 aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. 85 davon beziehen derzeit ganz oder teilweise Asylsozialhilfe.

    Der Regierungsrat hat die Teilrevision des kantonalen Ausländerrechts in die Vernehmlassung geschickt. Es gilt eine verkürzte Vernehmlassungsfrist bis zum 16. Oktober 2026. Diese ist notwendig, damit die Vorlage vom Regierungsrat und anschliessend vom Landrat behandelt werden kann und die ordentliche Referendumsfrist eingehalten wird.

    Ziel ist, die neuen Bestimmungen am 1. März 2027 in Kraft zu setzen und damit die Zuständigkeiten und die Finanzierung rechtzeitig zu regeln.

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