Stans

    Höchstarbeitszeit in Nidwaldner Landwirtschaft wird leicht gesenkt

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Nidwalden,

    Angestellte von Nidwaldner Bauernhöfen und Alpen sollen künftig etwas weniger arbeiten. Eine Senkung der Höchstarbeitszeit von 57 auf 55 Stunden ist vorgesehen.

    Nidwalden stans
    Ein Fahnenschwinger aus dem Kanton Nidwalden. - Keystone

    Die Betroffenen können sich nun in einer Vernehmlassung zu den Neuerungen äussern.

    Wie aus den am Mittwoch, 21. Dezember 2022, publizierten Vernehmlassungsunterlagen hervorgeht, wurde auf eine weitergehende Senkung verzichtet, weil eine solche den Besonderheiten in der Landwirtschaft nicht gerecht werden würde.

    Die Wochenarbeitszeit wurde somit auf 5,5 Arbeitstage à zehn Stunden festgesetzt. Eine Tageshöchstarbeitszeit gibt es aber nicht.

    Zentral sei, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt eingehalten werden müsse, hiess es in den Vernehmlassungsunterlagen.

    Die Vorgaben zur Arbeitszeit flexibler

    Im Vergleich zu den geltenden Bestimmungen wurden die Vorgaben zur Arbeitszeit flexibler ausgestaltet.

    Damit soll den unterschiedlichen Bedürfnissen der Betriebe Rechnung getragen werden.

    Mit unterschiedlichen Sommer- und Winterarbeitszeiten soll auf den von der Jahreszeit abhängenden Arbeitsanfall Rücksicht genommen werden.

    Neu wird eine Nachtruhezeit im Vertrag festgelegt (22 Uhr bis 5 Uhr).

    Unterschied zwischen Arbeits- und Präsenzzeit

    Neu sind zudem spezifische Bestimmungen für schwangere und stillende Frauen und Jugendliche. Es werden dabei die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes übernommen.

    Totalrevidiert wird in Nidwalden auch der Normalarbeitsvertrag zur Hauswirtschaft. Im geltenden Vertrag fehlen zum Beispiel Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung.

    Neu wird zwischen Arbeits- und Präsenzzeit unterschieden. Die maximale aktive Arbeitszeit (ohne Präsenzzeit, Rufbereitschaft und Pausen) wird von 50 auf 45 Stunden reduziert.

    Normalarbeitsverträge vom 1. April 2023 in Kraft

    Die beiden neuen Normalarbeitsverträge sollen auf den 1. April 2023 in Kraft treten.

    Normalarbeitsverträge braucht es, weil für die Angestellten in der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes nicht gelten.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    kritik
    387 Interaktionen
    «Sind sympathisch»
    «Geht nur darum, bewilligtes Projekt zu blockieren»
    31 Interaktionen
    Bewusst blockiert?

    MEHR STANS

    Kanton Nidwalden
    Kanton Nidwalden
    rochus lussi
    Galerie Stans
    Stans NW
    Stans NW

    MEHR AUS NIDWALDEN

    Nidwalden
    Nidwalden
    Kanton Nidwalden
    Beckenried NW
    Beckenried NW