Hergiswil versammelt sich zur Revision der Nutzungsplanung
Am 15. Juni 2023 wird den Stimmbürgern Hergiswils die Ablehnung der nicht erfolgreich behandelten Einwendungen zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung beantragt.

Wie die Gemeinde Hergiswil berichtet, ist die Nutzungsplanung auf kommunaler Ebene ein wichtiger Bestandteil der Raumplanung in der Schweiz und regelt unter anderem die Art und Weise, wie die Gemeinde die Bodennutzung über das gesamte Gemeindegebiet hinweg regeln möchte.
Die vorliegende Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde aufgrund von Änderungen in der kantonalen und nationalen Gesetzgebung ausgelöst.
Mit dieser Gesamtrevision wird die rechtsgültige Nutzungsplanung der Gemeinde Hergiswil an das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) angepasst.
Der Fusswegplan wird aktualisiert
Der Fusswegplan stammt aus dem Jahre 2005/2008 und wurde seitdem nicht mehr aktualisiert.
Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wird der Fusswegplan auf den aktuellen Stand gebracht.
Anpassungen aufgrund kantonaler Vorprüfung sind erfolgt
Im März 2021 überreichte der Gemeinderat der Baudirektion den Entwurf der Gesamtrevision Nutzungsplanung zur kantonalen Vorprüfung.
Die entsprechende Vorprüfung (Vorprüfungsbericht vom 17. Dezember 2021) ist im Anschluss bereinigt worden.
Die Baudirektion stellt mit dem Abschluss des Vorprüfungsverfahrens vom 2. Juni 2022 fest, dass nach der Anpassung aufgrund der Vorprüfung eine Genehmigung durch den Regierungsrat in Aussicht gestellt werden kann.
15 Eingaben sind bei der Mitwirkung eingegangen
Mitte April 2021 wurden sämtliche Haushaltungen durch eine Informationsbroschüre über die wichtigsten Anpassungen der neuen Gesetzgebung informiert.
In der Zeit vom 3. Mai 2021 bis 4. Juni 2021 hat die öffentliche Mitwirkung stattgefunden.
Im Rahmen dieser Mitwirkung sind insgesamt 15 schriftliche Eingaben und Anfragen eingegangen. Zwei Anträge wurden umgesetzt.
Die restlichen Eingaben und Anfragen sind schriftlich mit Hinweisen beantwortet worden, weshalb sie nicht im Rahmen dieser Gesamtrevision berücksichtigt werden können.
Die Bevölkerung wurde informiert
Mit einer zweiten Informationsbroschüre wurde die Bevölkerung anfangs Juni 2022 über die öffentliche Auflage informiert.
Zudem erfolgte am 13. Juni 2022 im Loppersaal Hergiswil eine öffentliche Orientierungsversammlung.
22 Einwendungen bei öffentlicher Auflage
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde vom 8. Juni 2022 bis 8. Juli 2022 öffentlich aufgelegt.
Mit Ablauf des öffentlichen Auflageverfahrens sind beim Gemeinderat 22 Einwendungen eingegangen, von welchen 12 aufgrund der Einwendungsverhandlung zurückgezogen worden sind und gütlich erledigt werden konnten.
Bei den nicht erfolgreich behandelten Einwendungen wird der Gemeinderat bei der Gemeindeversammlung die Ablehnung beantragen.
Zehn Einwendungen zum Fusswegplan
Der aktualisierte Fusswegplan wurde gleichzeitig vom 8. Juni 2022 bis 8. Juli 2022 öffentlich aufgelegt.
Mit Ablauf des öffentlichen Auflageverfahrens sind beim Gemeinderat zehn Einwendungen eingegangen, von welchen sieben aufgrund der Einwendungsverhandlung zurückgezogen worden sind und gütlich erledigt werden konnten.
Bei den nicht erfolgreich behandelten Einwendungen wird der Gemeinderat bei der Gemeindeversammlung die Ablehnung beantragen.
Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023
Die ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung findet am Donnerstag, 15. Juni 2023, um 19.30 Uhr im Loppersaal Grossmatt in Hergiswil statt.
Hierzu ist die Zustellung einer Botschaft an alle Haushalte in Hergiswil erfolgt.
Die Unterlagen für die Sachgeschäfte liegen seit dem 3. Mai 2023 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf und stehen auf der Gemeindewebseite zur Verfügung.