Gegenvorschlag zum Gastgewerbegesetz soll vors Volk

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Nidwalden,

Die Nidwaldner Regierung beantragt dem Landrat, den Gegenvorschlag zum kantonalen Gastgewerbegesetz als zulässig zu erklären. Das Volk soll darüber abstimmen können.

Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa

Die Nidwaldner Regierung beantragt dem Landrat, den Gegenvorschlag zum kantonalen Gastgewerbegesetz als zulässig zu erklären. Das Volk soll innert zwölf Monaten darüber abstimmen können.

Der Landrat hatte dem Gastgewerbegesetz im November 2018 zugestimmt. Ein Komitee ergriff im März dieses Jahres dann aber das Referendum. Es argumentierte unter anderem, dass mit dem neuen Gesetz die Gewerbefreiheit massiv eingeschränkt werde. Im Gegenvorschlag verlangt das Komitee eine Vereinfachung der Bewilligungsvoraussetzung.

Wie der Nidwaldner Regierungsrat am Donnerstag nun mitteilte, spricht aus seiner Sicht nichts gegen die Zulässigkeit des Gegenvorschlags. Werde dieser auch vom Landrat anerkannt, müsse die kantonale Volksabstimmung innert zwölf Monaten stattfinden. Die Regierung visiert den 24. November als Abstimmungstermin an.

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