Nidwalden

    Der Stanser Gemeinderat verabschiedet den revidierten Massnahmenplan

    Gemeinde Stans
    Gemeinde Stans

    Nidwalden,

    Wie die Gemeinde Stans informiert, wurde im Rahmen der Sommerklausur vom 15. Juni 2023 der Massnahmenplan 2020 bis 2024 überprüft und aktualisiert.

    Dorfzentrum Stans.
    Dorfzentrum Stans. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Im Halbjahresrhythmus überprüft der Gemeinderat anlässlich seiner Klausur den Massnahmenplan der Gemeinde Stans.

    An der Sommerlesung vom 15. Juni 2023 konnten fünf Massnahmen abgeschlossen werden.

    Das neue Wohnhaus Mettenweg ist rund fünfeinhalb Jahre nach der Genehmigung des Wettbewerbskredits realisiert.

    Ende März 2023 konnte das neue Wohnhaus termingerecht bezogen und im Beisein von Regierungsrat, Gemeinderat und geladenen Gästen offiziell eröffnet werden.

    Optimierung der Verkehrsinfrastruktur wurde erarbeitet

    Das bestehende Baurecht der Stiftung Weidli wird nach der Zustimmung an der Frühlingsgemeindeversammlung erweitert.

    Das Verkehrskonzept und die daraus definierten Massnahmen für eine Optimierung der Verkehrsinfrastruktur ist erarbeitet und vom Gemeinderat verabschiedet.

    Darin sind auch Anregungen aus der breit abgestützten Mitwirkungsphase eingeflossen.

    Baudirektion hat das Siedlungsleitbild genehmigt

    Das Siedlungsleitbild wurde nach der öffentlichen Mitwirkung Ende 2021 final überarbeitet und vom Gemeinderat 2022 erlassen.

    Die Baudirektion des Kantons hat dieses im Februar 2023 genehmigt. Die Teilrevision für die Ausscheidung der Gewässerräume wurde abgeschlossen.

    Im Mai 2023 hat der Regierungsrat die Teilrevision der Nutzungsplanung genehmigt.

    Neue Massnahmen wurden aufgenommen

    Zu den noch zu bearbeitenden Massnahmen wurden wiederum neue hinzugefügt.

    Dem Massnahmenplan hinzugefügt wurden die Erhöhung der Social-Media-Präsenz zur besseren Erreichung von jüngeren Personen, die Öffnung und Umlegung des Stanser Dorfbachs zum Schutz vor Hochwasser durch Wildbäche sowie die Prüfung und die Umsetzung von Massnahmen für eine verbesserte Begrünung zugunsten von mehr Biodiversität auf gemeindeeigenen Liegenschaften und auf Grünflächen, die im Unterhalt der Gemeinde stehen.

    Der aktualisierte Massnahmenplan ist auf der Webseite der Gemeinde einzusehen. Die nächste Überprüfung findet im Dezember 2023 statt.

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