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Stäfa-Nachbarinnen: Würgen und kratzen!

Redaktion
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Stäfa,

Der Konflikt zwischen zwei Stäfner Nachbarinnen schaukelte sich über Jahre hoch. Nun standen sie vor Gericht, nachdem er gewalttätig eskalierte.

Bezirksgericht Meilen
Das Gebäude des Bezirksgerichtes Meilen. - Michael Trost

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Stäfnerinnen standen vor Gericht, nachdem sie sich vorletzten Winter verdroschen.
  • Die Nachbarinnen rangelten sich zu Boden und machten sich gegenseitig verantwortlich.
  • Beide wurden der Körperverletzung freigesprochen, müssen aber Verfahrenskosten mittragen.

Am Dienstagmorgen trafen zwei Nachbarinnen im Bezirksgericht Meilen aufeinander. Beide Frauen, Katrin Keller und Maria Romano (Namen geändert), wurden wegen vorsätzlicher oder versuchter Körperverletzung angeklagt.

Sie behaupteten jeweils, Opfer eines Angriffs der anderen geworden zu sein.

Wie die «Zürichsee-Zeitung» vermeldet, ereignete sich der aus einem jahrelangen Konflikt entstandene Vorfall vorletzten Winter vor ihrem Wohnkomplex in Stäfa.

An jenem Morgen verliess Katrin Keller ihre Wohnung kurz nach 9 Uhr, um mit dem Hund spazieren zu gehen. Auf der Strasse begegnete sie überraschend Maria Romano. «Ich sah ihr an, dass sie sehr aufgebracht war», erzählte Keller vor Gericht.

Sehr subjektive Wahrnehmungen des Vorfalls

Laut Keller griff Romano sie von hinten am Mantel und den Haaren und begann enthemmt kreischend um sich zu schlagen. Doch dabei blieb es nicht! Der Anklageschrift ist zu entnehmen, dass sie Romano mehrere Sekunden gewürgt hat.

Bei dem Versuch, die Schläge abzuwehren, stürzten beide Frauen zu Boden.

Als die Richterin Romano zum Tathergang befragte, gab sie keine Auskunft und verwies auf ihren Anwalt.

Beide müssen anteilig Verfahrenskosten übernehmen

Die Richterin des Bezirksgerichts Meilen erklärte bei Urteilsverkündung, dass es sich um eine dynamische Streitsituation unter Beteiligung beider gehandelt habe.

Beide Frauen wurden von allen Vorwürfen freigesprochen und ein Teil der Verfahrenskosten wurde ihnen auferlegt.

Nach dem Ende der Verhandlung kündigte die niedergeschlagene Keller an, das Urteil anfechten zu wollen.

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