Stäfa: Bezirksrat weist Stimmrechtsbeschwerde vollumfänglich ab
Der Bezirksrat Stäfa weist Stimmrechtsbeschwerde vollumfänglich ab.

Der Bezirksrat lehnt den Rekurs gegen die Urnenabstimmung der Gemeinde Stäfa über die Teilrevision der Gemeindeordnung vom kommenden Sonntag, 13. Juni, vollumfänglich ab.
Gemäss dem Bezirksratsentscheid vom 9. Juni bringt der Gemeinderat Stäfa seine Erläuterungen im Beleuchtenden Bericht zur Urnenabstimmung sachlich vor.
«Dass Angelegenheiten, welche die Anstellung des Personals betreffen, in einer grösseren Organisation effizienter bewerkstelligt werden können, erscheint nachvollziehbar», stellt der Bezirksrat fest.
Demgegenüber beinhalte die persönliche Ansicht des Rekurrenten, in einer kleineren Organisation sei die Betreuungs- und Führungsqualität besser, keine für die unverfälschte Meinungsbildung der Stimmberechtigten erforderliche Information.
Der Bezirksrat kommt zum Schluss, dass der Beleuchtende Bericht hinreichend sachlich und vollständig sei. Er stellt keine Verletzung der politischen Rechte der Stimmberechtigten fest. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.