Seekabel Wädenswil – Männedorf
Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) ersuchen um die Aufhebung der wasserrechtlichen Konzession für den Rückbau von bestehenden Seekabel Wädenswil – Männedorf .

Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) ersuchen um die Aufhebung der wasserrechtlichen Konzession für den Rückbau von zwei bestehenden Seekabel Wädenswil – Männedorf aus dem Zürichsee sowie die Erteilung der wasserrechtlichen Konzession für die Neuverlegung eines Seekabels zwischen Wädenswil und Männedorf vor Kat.-Nrn. 2968 und 2967, Männedorf.
Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert einer Frist von 30 Tagen, die am Montag, 19. August 2019, abläuft, schriftlich und mit Begründung im Doppel an die Gemeinde Männedorf, Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8708 Männedorf, einzureichen. Die Akten und Pläne können vom Freitag, 19. Juli 2019, bis Montag, 19. August 2019, bei der Infrastruktur Männedorf, Saurenbachstrasse 6, 8708 Männedorf, während den ordentlichen Bürozeiten, eingesehen werden.