Wie die Gemeinde Oetwil am See mitteilt, wurde das kantonale Jagdgesetz anfangs 2023 angepasst. Es wird um Beachtung der neuen Regeln gebeten.
Ausblick vom Ortsmuseum in Oetwil am See.
Ausblick vom Ortsmuseum in Oetwil am See. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Seit anfangs 2023 gilt das neue kantonale Jagdgesetz. Das neue Jagdgesetz nimmt unter anderem moderne Bestimmungen zum Arten- und Lebensraumschutz auf.

Drei davon betreffen nicht nur die Jagdausübung, sondern erfordern auch die Mitarbeit der breiten Bevölkerung und der Landwirtschaft.

Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit

Immer wieder kommt es vor, dass Hunde sich der Kontrolle entziehen und ihrem natürlichen Jagdtrieb folgend Wildtiere jagen. Die Wildtiere verlieren dabei wertvolle Energie.

Verletzte Tiere verenden oft qualvoll und müssen von ihren Leiden erlöst werden. Jungtiere gehen ein, weil das Muttertier fehlt.

Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig auf Störungen und Gefahren.

Deshalb gilt neu jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde.

Es gilt Fütterungsverbot für Wildtiere und Vögel

Wildtiere sind auch in harten Wintern nicht auf die Fütterung von Menschen angewiesen. Was gut gemeint ist, kann jedoch zur Übertragung von Krankheiten und zu unnatürlichen Veränderungen des Sozialverhaltens der Tiere führen.

Darum ist die Fütterung von Wildtieren, etwa Greifvögeln, Füchsen oder verwilderten Haustauben, nicht mehr erlaubt.

Das Füttern von Singvögeln mit Kleinmengen an Futter, etwa mit den beliebten Futterhäuschen im Winter, ist davon nicht betroffen.

Auch Wasservögeln oder Eichhörnchen dürfen weiterhin kleine Mengen verfüttert werden.

Stacheldrahtzäune im Wald und auf offener Flur sind nicht mehr erlaubt

Immer wieder verfangen sich Wildtiere in Stacheldrahtzäunen und können sich nicht mehr daraus befreien. Sie verenden dann qualvoll.

Zum Einzäunen von Nutztieren gibt es heute modernere Mittel, sodass auf Stacheldrähte verzichtet werden kann.

Ihre Verwendung im Wald und auf offener Flur ist darum gemäss neuem Jagdgesetz nicht mehr erlaubt. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

EnergieOetwil am See