Wie die Gemeinde Pontresina berichtet, müssen die Einwohner ihre Bäume, Äste und Sträucher, die in den Weg­raum hineinragen, bis zum 31. Oktober 2022 stutzen.
Gemeindhaus Pontresina.
Gemeindhaus Pontresina. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Bald ist mit ersten Wintereinbrüchen zu rechnen und der Gemeindewerkdienst übernimmt wieder die Schneeräumung und den Winterdienst.

Damit weder Bäume, Äste und Sträucher noch die Räum- und Unterhaltsfahrzeuge beschädigt werden, müssen Bäume und Sträucher, die in den öffentlichen Grund hineinragen, so weit zurückgeschnitten werden, dass sie auch bei Schneelast nicht in den Weg­raum hineinragen: Bei Strassen bis auf eine Höhe von 4,5 Meter und bei Gehwegen bis auf eine Höhe von 2,5 Meter.

Alle Grundeigentümer werden gebeten, dafür besorgt zu sein, dass nötigenfalls die Bäume beziehungsweise Sträucher entlang des öffentlichen Strassenraums auf ihrer Parzelle bis spätestens zum 31. Oktober 2022 zurückgeschnitten werden. Kleinmengen von Ästen und Sträuchern können auf telefonische Voranmeldung beim Werkhof La Resgia (Via da Bernina, vis-à-vis Firma Seiler) deponiert werden. Grössere Mengen sind direkt an die Ecoisellas Bever anzuliefern.

Gemäss dem Pontresiner Baugesetz sind die Grundeigentümer zu den notwendigen Massnahmen verpflichtet, wenn eine mangelhaft unterhaltene Baute oder Anlage Menschen, Tiere oder fremdes Eigentum gefährdet. Kommen die Eigentümer entsprechenden Weisungen nicht innert Frist nach, so lässt die Baubehörde die erforder­lichen Massnahmen auf Kosten der Grundeigentümer durch Dritte vornehmen.

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