Widnau SG: Immer mehr briefliche Stimmen sind ungültig
Das Stimmbüro Widnau SG stellt vermehrt ungültige briefliche Stimmabgaben fest. Es erinnert an das Stimmzettelkuvert und die Unterschrift auf dem Ausweis.

Die Verantwortlichen des Stimmbüros haben an vergangenen Abstimmungen vermehrt festgestellt, dass briefliche Stimmabgaben ungültig sind.
Gerne machen wir die Stimmberechtigten auf zwei wichtige Punkte aufmerksam:
Der oder die Stimmzettel ist/sind in das beiliegende Stimmzettelkuvert zu legen, unabhängig davon, ob es sich um eidgenössische, kantonale oder kommunale Stimmzettel handelt (alle zusammen).
Der Stimmrechtsausweis ist bei der Erklärung zur brieflichen Stimmabgabe zu unterschreiben.










