Widnau erinnert an das Ausfüllen der Steuererklärung 2022
Wie die Gemeinde Widnau informiert, wurden die Steuererklärungen 2022 zugestellt, welche bis Ende März 2023 ausgefüllt und eingereicht werden sollten.

Selbständig Erwerbende haben etwas länger Zeit und reichen die Steuererklärung bis Ende Mai ein.
Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung können online beantragt werden. Alle Links zu den Abläufen finden sich auf der Webseite der Gemeinde Widnau.
Die erste Steuererklärung
Junge Erwachsene, welche zum ersten Mal die Steuererklärung ausfüllen, sollen den Ablauf auf der Webseite der Gemeinde Widnau folgen.
Auf der Website finden junge Erwachsene und weitere Interessierte wie Lehrpersonen oder Eltern Anleitungen zur Steuererklärung, teilweise in Erklärvideos.
Die FAQ sowie das «Wissen2Go» wurden in Zusammenarbeit mit einer Lehrperson und seiner Berufsschule erarbeitet.
Ausserdem haben junge Erwachsene die Möglichkeit, via Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden sowohl während als auch ausserhalb der Öffnungszeiten direkt in Kontakt zu treten und diesen spezifischen Fragen werktags von 7 bis 21 Uhr zu stellen.
Neue Webseite erleichtert den Ablauf
Die Einsätze der Steuerfachleute sind freiwillig.
Mit der neuen Webseite für junge Steuerpflichtige möchte das Steueramt erreichen, dass die jungen Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung fristgerecht und korrekt ausfüllen.
Zudem erhalten Lehrkräfte mit der Landing Page ein Werkzeug und Informationen zum Thema Steuern für den Unterricht.
Vollelektronische Steuererklärung (eFiling)
Neu können die Einwohner die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen vollständig digital mit dem Steuerdeklarationsprogramm eTaxes einreichen.
Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist bei einer vollständig digitalen Einreichung nicht mehr notwendig.
eFiling ermöglicht die vollständig papierlose Einreichung der Steuererklärung.
Die notwendigen Beilagen kann man im Steuerdeklarationsprogramm direkt oder über das Handy mit der App «oBeam» hochladen und zusammen mit den Deklarationsdaten sicher digital übermitteln.
Provisorische Steuerrechnung
Die vorläufigen Steuerrechnungen für das Jahr 2023 wurden zugestellt.
Das Steueramt empfiehlt zu prüfen, ob diese den tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen entsprechen.
Ist das nicht der Fall, so kann die Rechnung online angepasst oder mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen werden.
Jede Zahlung wird bis zur Schlussrechnung zugunsten der Steuerpflichtigen verzinst.
Zinssatz steht fest
Umgekehrt wird der Steuerbetrag der Schlussrechnung zu Lasten der Pflichtigen verzinst. Der Zinssatz 2023 liegt bei 0,25 Prozent.
Sollten die vorgegebenen Zahlungstermine nicht eingehalten werden können, lohnt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt, damit entsprechende Ratenzahlungen vereinbart werden können.
Ratenzahlungen können online auch rund um die Uhr selbst erfasst werden.