Wegverbindungen: St. Margrethen passt Strassenplan an
Wie die Gemeinde St. Margrethen meldet, stimmt der Strassenplan im Gebiet Gaissauerstrasse und Strandweg nicht mit dem Zonenplan überein und wird neu klassiert.

Das Gebiet Gaissauerstrasse/Rheinecker Strandweg liegt im westlichen Teil der Gemeinde St. Margrethen und grenzt an die Gemeinde Rheineck.
Im Zuge der Revision der kommunalen Nutzungsplanung wurde festgestellt, dass in diesem Gebiet der Strassenplan nicht mit dem Zonenplan übereinstimmt.
Es ist daher erforderlich, die Wegverbindungen in diesem Bereich neu zu klassieren.
Öffentliche Auflage des Teilstrassenplans
Die öffentliche Auflage des Teilstrassenplans Wegverbindung Rheineck liegt während 30 Tagen, vom Dienstag, 27. Februar, bis Mittwoch, 27. März 2024, in der Gemeindeverwaltung, öffentlicher Aushang, zur Einsichtnahme auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die öffentliche Auflage beim Gemeinderat St. Margrethen Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.
Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.










