Unterhalt von Gemeindewegen in Thal
Die «Wanderweg-Wölfe» haben sich zum Ziel gesetzt, beliebte und viel begangene Wege auf dem Gemeindegebiet zu unterhalten.

Die Gemeinde sorgt durch die Mitarbeiter des Bauamt-Aussendienstes für den Unterhalt der klassierten Gemeindewege, soweit deren Unterhalt der politischen Gemeinde obliegt. Die «Wanderweg-Wölfe» haben sich zum Ziel gesetzt, beliebte und viel begangene Wege auf dem Gemeindegebiet zu unterhalten; insbesondere dort, wo der Unterhalt einen grösseren Einsatz und Effort erfordert und spezielle Gerätschaften notwendig sind.
Aber auch die Grundeigentümer stehen in der Pflicht, für den Unterhalt von öffentlichen Wegen auf ihrem Grund und Boden zu sorgen. Gerade im Frühjahr/Sommer bei üppiger Vegetation ist es unerlässlich, dass Wege und Treppen regelmässig gemäht werden und ein Überwuchern von Gräsern und Sträuchern verhindert wird.
Die Grundeigentümer werden gebeten, für den Unterhalt wie auch für das Freihalten des Sichtbereiches besorgt zu sein. Beim Rückschnitt von Hecken ist jedoch Vorsicht geboten, da diese Gehölze beliebte Brutstätten für verschiedenste Vogelarten sind.
Hecken sollten jetzt nur soweit zurückgeschnitten werden, wie es unbedingt notwendig ist; ein grosser Rückschnitt sollte nach Möglichkeit in der Herbstzeit vorgesehen werden.