Thal erhöht die Grundgebühr für Abfallbeseitigung
Wie die Gemeinde Thal SG mitteilt, wurde die Grundgebühr für Abfallbeseitigung zum 1. Januar 2022 auf 48 Franken pro Jahr festgelegt.

Der Gemeinderat von Thal (SG) hat mit Beschluss vom November 2021 auf den 1. Januar 2022 die Abfall-Grundgebühr erhöht. Die Gebührenanpassung wurde unumgänglich, um die Spezialfinanzierung Abfallwesen im Gleichgewicht zu halten.
Die Gemeinde Thal hat 1998 mit der Einführung der Spezialfinanzierung im Abfallwesen zeitgleich eine Grundgebühr in der Höhe von 24 Franken pro Jahr und Haushalt eingeführt. Nach Anfangs komfortabler Deckung der Ausgaben, ist die Erfolgsrechnung Abfallwesen in den letzten Jahren immer mehr ins «Minus» geraten.
Ursache sind die sinkenden Überschussbeiträge aus der Kehrichtgebühr (A-Region), steigende Kosten bei den übrigen Abfallfraktionen, sowie teilweise tiefere Rückvergütungen (Glas, Papier). Der Fehlbetrag beträgt inzwischen 30'000 bis 40'000 Franken pro Jahr, der bisher aus der Reserve Abfallwesen gedeckt werden konnte.
Nach Klärung der gesetzlichen Vorgaben müssen auch die Kosten für die Erstellung der Unterflurstandorte zwingend aus der Spezialrechnung finanziert werden. Der Gemeinderat hat deshalb aufgrund der Kompetenzzuordnung im Abfallreglement die Grundgebühr ab 1. Januar 2022 auf 48 Franken pro Jahr festgelegt.