St. Margrethen legt Strom- und Wasserpreise für 2024 fest
Wie die Gemeinde St. Margrethen berichtet, steigen die Strompreise für 2024 für Haushaltskunden zwischen zwei und zehn Prozent an.

Im August 2023 hat der Gemeinderat die Strompreise für das kommende Jahr erlassen. Sie steigen für Haushaltskunden zwischen zwei und zehn Prozent an.
Das Gewerbe und die Industrie werden zwischen ein und zehn Prozent mehr bezahlen müssen.
Grund dafür sind die gestiegenen Energieeinkaufskosten und die höheren Vorliegerkosten (zum Beispiel für «fremde» Netze).
Mittelspannungskunden, welche die Energie bei den Technischen Betrieben beziehen, erwartet eine Preissteigerung im Umfang von 1 bis 16 Prozent, weil sich für sie verschiedene Preisaufschläge stärker bemerkbar machen.
Die Erhöhungen hängen von den Energiebezugsmengen ab
Die prozentualen Erhöhungen hängen stark von den Energiebezugsmengen im Hoch- oder im Niedertarif sowie bei der Industrie ab und ob der Bezug im Sommer oder im Winter erfolgt.
Somit lohnt es sich, auf die Niedertarifzeiten in der Nacht und am Wochenende (Samstag und Sonntag) zu achten.
Montag bis Freitag ab morgens um 7 Uhr bis abends um 19 Uhr gilt der Hochtarif und der Strom ist entsprechend teurer.
Mehrere Teuerungsfaktoren
Die von der SAK (St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG) den Technischen Betrieben verrechneten Vorliegernetzkosten steigen um 20 Prozent.
Die Netznutzung muss wegen der neuen Abgabe für die Winterstromreserve von 1,2 Rappen pro Kilowattstunde für das Reservekraftwerk in Birr und das Bereitstellen von Reserveenergie in Stauseen angehoben werden.
Weil Marktpreise nochmals gestiegen sind, gibt es auch einen Aufschlag bei der Energie.
Auf die Energiepreise für die Jahre 2025 und 2026 wird sich hoffentlich positiv auswirken, dass jene zurzeit sinken.
Vorteilhafte Photovoltaikanlagen
Die Mehrwertsteuer steigt von 7,7 auf 8,1 Prozent beim Strom und beim Abwasser. Beim Wasser erhöht sich die Mehrwertsteuer von 2,5 auf 2,6 Prozent.
Der Rückliefertarif für Strom aus Photovoltaikanlagen wird angepasst.
Die Energie wird anstelle von bislang 11,5 Rappen ab 2024 mit 14 Rappen pro Kilowattstunde und der ökologische Mehrwert (HKN) mit 2,5 Rappen pro Kilowattstunde vergütet.
Im 2024 werden Anlagen bis zwölf Kilowatt-Peak mit der HKN-Abnahme gefördert. Diese Anlagengrösse genügt in der Regel für den Eigenverbrauch eines Einfamilienhauses.
Wasser- und Abwassertarife werden mit den Mehrwertsteuersätzen verrechnet
Auf jeden Fall ist es mit den neuen Strom- und Rückliefertarifen für alle Photovoltaikanlagen-Besitzer recht interessant, eine solche Anlage zu betreiben.
Die Wasser- und Abwasserpreise werden mit den neuen Mehrwertsteuersätzen verrechnet, ansonsten bleiben sie unverändert.
Nähere Informationen sind auf der Gemeindewebseite zu finden.