Rheineck und Thal lösen Perimeter auf
Die Stadt Rheineck und die Gemeinde Thal verzichten künftig bei Gewässern auf die Errichtung von Bau- und Unterhaltsperimetern.

Wie die Gemeinde Rheineck berichtet, sind die Umsetzung von Hochwasserschutzmassnahmen am Gstalden- und Freibach in Rheineck und Thal seit geraumer Zeit blockiert. Einer der Gründe sind Diskussionen um den Perimeter und den damit verbundenen finanziellen Beteiligungen der Anstösser.
Der Stadtrat Rheineck und der Gemeinderat Thal haben an der Perimeterpflicht bisher festgehalten. Dies vor allem auch aufgrund der Bestimmungen im kantonalen Wasserbaugesetz.
Die Perimeterpflicht wurde gelockert
Inzwischen hat der Gesetzgeber im neuen Wasserbaugesetz die Perimeterpflicht gelockert. Heute ist sie als «Kann-Formulierung» festgehalten.
Diese Anpassung wurde vom Kanton vorgenommen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es immer schwieriger wurde, die Bau- und Unterhaltskosten auf die direktbetroffenen Grundeigentümer und Anstösser abzuwälzen.
In vielen Fällen kam und kommt es zu Einsprachen und juristischen Auseinandersetzungen. Dadurch werden dringend notwendige Sanierungsprojekte verzögert und es entstehen zusätzliche Kosten.
Unterhalts- und Bauarbeiten sollen künftig aus der Gemeindekasse finaziert werden
Die Regelung, bei welchen Gewässern von den Anstössern ein Perimeterbeitrag erhoben wird, führt seit Jahren zu Diskussionen. In Rheineck und Thal stützen sich die Perimeterberechnungen teilweise auf Verzeichnisse aus dem Jahre 1898 und Grundbucheinträge von 1938.
Deshalb haben sich der Stadt- und Gemeinderat grundsätzlich mit der Ausgestaltung der Perimeter, respektive der Finanzierung der Bau- und Unterhaltsarbeiten der Gewässer auseinandergesetzt.
Die beiden Räte haben nun entschieden, künftig keine neuen Bau- und Unterhaltsperimeter zu errichten und die bestehenden abzuschaffen. Künftig werden Unterhalts- und Bauarbeiten – nach Abzug der Kantons- und Bundesbeiträge – aus der Gemeindekasse finanziert.
Die Praxisänderung sorgt für Unmut
Von der neuen Praxis noch nicht profitieren werden die Perimeterpflichtigen des Dorfbachs. Der Bauperimeter bleibt bis zum Abschluss der Abrechnung der kürzlich durchgeführten Sanierungsmassnahmen bestehen.
«Bund, Kanton und Gemeinde haben ihre Beiträge 2014 gestützt auf den Bauperimeter aus dem Jahre 2012 gesprochen. Deshalb kann dieser erst nach Rechnungsabschluss aufgehoben werden», erklärt der Thaler Gemeindepräsident Felix Wüst.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Praxisänderung in der Übergangsphase bei Direktbetroffenen für Unmut sorgen kann. Felix Wüst bedauert: «Eine absolut gerechte und rechtlich zulässige Lösung gibt es in dieser Frage allerdings nicht.»
Die Praxisanpassung war wichtig für den Hochwasserschutz
Dennoch sei es wichtig diese Praxisanpassung nun vorzunehmen. «Wir erhoffen uns dadurch eine raschere Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts am Gstalden- und Freibach sowie bei künftigen Sanierungsmassnahmen», erklärt der Rheinecker Stadtpräsident Urs Müller.
Beide Ratsvorsteher sind überzeugt, dass vom Beschluss die gesamte Bevölkerung profitiert: «Gerade die letzten Wochen haben uns gezeigt und einmal mehr bewusst gemacht, wie wichtig der Hochwasserschutz ist.»
Entsprechend wichtig ist es den beiden Räten die Planung der Schutzmassnahmen und deren Umsetzung voranzutreiben und damit allfällige Schäden zu minimieren. Die Aufhebung der Perimeter ist ein erster Schritt dazu.