Wie die Gemeinde Widnau berichtet, sieht der Gemeinderat nach der Einspracheverhandlungen im November 2023 Anpassung bei der Ortsplanung vor.
Gemeindehaus Widnau. - Gemeinde Widnau
Ad

Während der öffentlichen Auflage der Totalrevision Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) vom 9. Februar bis 10. März 2023 gingen verschiedene Einsprachen ein.

Sie wurden eingehend geprüft und mit allen Einsprechenden wurden bis Mitte November 2023 Einspracheverhandlungen geführt.

Nach Abschluss der Gespräche und nach fundierter fachlicher Prüfung beantragte die Kerngruppe im Februar 2024 dem Gemeinderat, den Zonenplan in wenigen kleinräumigen Punkten und das Baureglement im Wesentlichen hinsichtlich der Baumassenziffer anzupassen.

Im gleichen Zug soll bezüglich der früher aufgelegten Schutzverordnung die letzte Einsprache mit der nun vorgesehenen Anpassung bereinigt werden.

Der Gemeinderat wird über die Änderungsanpassungen entscheiden

Mit Verweis auf die übergeordnete Gesetzgebung unterstehen die vorgesehenen Änderungsauflagen wiederum der Mitwirkung.

Mitwirkungsfrist ist vom 10. April 2024 bis 9. Mai 2024.

Der Gemeinderat wird nach der Mitwirkung über die Änderungsanpassungen entscheiden und sie noch vor den Sommerferien öffentlich auflegen.

Danach sieht der Gemeinderat vor, über die verbleibenden Einsprachen zu entscheiden und anschliessend Zonenplan und Baureg­lement dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Widnau