Referendum in Widnau für Alters- und Pflegezentrum Zehntfeld

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St. Margrethen,

Wie die Gemeinde Widnau erklärt, erfolgt vom Freitag, 7. Juli 2023 bis Dienstag, 15. August 2023 ein Referendum zum Alters- und Pflegezentrum Zehntfeld.

Das Gemeindehaus Widnau.
Das Gemeindehaus Widnau. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Gemäss dem Artikel 23 Gemeindegesetz sowie des Artikel 13 ff. Gemeindeverordnung erfolgt vom Freitag, 7. Juli 2023 bis Dienstag, 15. August 2023 in Widnau ein Referendum zum Reglement für das Alters- und Pflegezentrum Zehntfeld.

Die öffentliche Auflage der Referendumsvorlage liegt in der Gemeinderatskanzlei, Büro 14, aus.

Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens werden 574 gültige Stimmen benötigt.

Das Referendumsbegehren muss vor Ablauf der Frist eingereicht werden.

Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder auf der Publikationsplattform eingesehen werden.

Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderats­kanzlei einzureichen.

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Artikel 19 Absatz 1 RIG).

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