Neue Planungszone in St. Margrethen erlassen
Wie die Gemeinde St. Margrethen mitteilt, wurde am 7. Juni 2022 eine Planungszone über bestimmte Grundstücke für die Dauer von drei Jahren erlassen.

Der Gemeinderat befasst sich im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision mit den Fragen der Innenentwicklung und legt Strategien für verschiedene Siedlungsgebiete fest. Die Planungszone umfasst die Grundstücke 1072, 1073, 1256, 2684, 1187 und 1188 für die Dauer von drei Jahren.
Die Planungsabsicht des Gemeinderates besteht darin, im Gebiet der Planungszone eine Überbauung mit qualitativ hochwertigem Wohnraum sowie Aussen- und Freiräumen zu schaffen.
Die künftige Bebauung hat die Anforderungen einer hohen ortsbaulichen und architektonischen Qualität zu erfüllen und dies kann mit einer Sondernutzungsplanpflicht im Rahmen der laufenden Zonenplanrevision sichergestellt werden. Zur Sicherung dieser Planungsabsicht ist der Erlass einer Planungszone erforderlich.
Die Planungszone tritt sofort mit Datum der öffentlichen Publikation in Kraft. Der Erlass liegt während 30 Tagen vom 15. Juni bis 14. Juli 2022 auf der Gemeindeverwaltung St. Margrethen (Anschlagbrett, zweiter Stock) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Direkt betroffene Grundeigentümer erhalten eine persönliche Information.