Neue Förderbeiträge für externe Betreuung
Ab 2026 können in Balgach auch Eltern mit externen Betreuungsangeboten Förderbeiträge beantragen. Der Rabattsatz beträgt 20 Prozent.

Wie die Gemeinde Balgach mitteilt, können ab 2026 auch Eltern, die ihre Kinder in innerkantonalen, nicht durch die Sozialen Dienste Mittelrheintal (SDM) geführten Betreuungsangeboten betreuen lassen, Förderbeiträge beantragen. Damit profitieren neu auch diese Familien vom für 2026 festgelegten Rabattsatz von 20 Prozent.
Für Familien, deren Kinder eine Kindertagesstätte oder Tagesfamilie der SDM beziehungsweise einen Schülerhort der Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau oder Widnau besuchen, ändert sich nichts. Die Förderbeiträge werden weiterhin direkt über den Rabattsatz auf den Rechnungen berücksichtigt.
Ein separates Gesuch ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Anspruchsberechtigte Eltern mit externem Betreuungsangebot können für das erste Halbjahr 2026 ein Gesuch bei der Finanzverwaltung der Wohngemeinde einreichen. Die Frist endet am 31. Juli 2026.
Berücksichtigt werden ausschliesslich innerkantonale Betreuungsangebote. Nicht berücksichtigt werden Angebote ausserhalb des Kantons St.Gallen sowie bereits durch den Arbeitgeber subventionierte Betreuungsplätze.
Beiträge für Betreuungskosten
Im Rahmen des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Betreuung (KiBG) stellt der Kanton St. Gallen den Gemeinden entsprechende Beiträge zur Verfügung. Im Mittelrheintal werden diese Förderbeiträge seit 2020 direkt über einen Rabattsatz auf den Rechnungen berücksichtigt.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt dieser 20 Prozent. Die Formulare stehen auf den Webseiten der Gemeinden zum Download bereit oder können bei den Finanzverwaltungen bezogen werden. Die Prüfung der Gesuche erfolgt im August 2026, anschliessend werden die Beiträge ausbezahlt.










