St. Margrethen

Meldung der Umzüge und Adresswechsel in St. Margrethen

Nau.ch Lokal
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St. Margrethen,

Wie die Gemeinde St. Margrethen berichtet, müssen Zuzug, Wegzug, Umzug und Wohnungswechsel im gleichen Haus dem Einwohneramt gemeldet werden.

Autokreisel in der Gemeinde St.Margrethen.
Autokreisel in der Gemeinde St.Margrethen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wer nach St. Margrethen zügelt, oder wer in einer anderen Gegend ein neues Zuhause gefunden hat, muss sich bei dem Einwohneramt an- oder abmelden.

Das dürfte den meisten klar sein, und es erscheint ja auch logisch.

Doch kennen die Vorschriften ein paar Finessen, die einem erst bei genauerem Überlegen einleuchten.

Grundsätzlich muss jede Adressänderung wie Zuzug, Wegzug, Umzug (innerhalb der Gemeinde) und Wohnungswechsel im gleichen Haus dem Einwohneramt gemeldet werden.

Vermieter sollen neue Mieter schriftlich melden

Der letzte Punkt ist wohl der, an den die wenigsten denken.

Aber es ist schon so, zieht man nur schon in die Nachbarwohnung um, hat man dies dem Einwohneramt bekanntzugeben.

Vermieter sind übrigens verpflichtet, neue Mieter schriftlich beim Einwohneramt zu melden.

Einwohneramt kann persönlich oder online informiert werden

Um das Einwohneramt zu informieren, stehen einem zwei Möglichkeiten offen: Man erscheint dort persönlich oder man bemüht sich ins Internet über die Gemeindewebseite unter: E-Umzug.

Beim Bezug einer neuen Wohnung sollte man sofort den Briefkasten anschreiben, unbesehen ob man sich bereits beim Amt angemeldet hat.

Es käme einer Ironie gleich, wenn man einen Brief des Einwohneramtes verpasst, nur weil der Pöstler den richtigen Briefkasten nicht fände.

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