In Rebstein werden Grüngutsammlungen gebührenpflichtig
Wie die Gemeinde Rebstein mitteilt, wird es in der Zukunft zehn Grüngutsammlungen geben, auf die jeweils eine Gebühr erhoben wird.

Das Departement des Innern hat mehreren Gemeinden verfügt, dass der Bereich Siedlungsabfall als Spezialfinanzierung zu führen sei. Damit geht einher, dass die Kosten im Bereich Siedlungsabfall durch Gebühren finanziert werden müssen.
Der Gemeinderat Rebstein hat darum beschlossen, Änderungen im Bereich der Gebühren für die Grüngutsammlung vorzunehmen. Der Rat hat sich für eine regionale Lösung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal (KVR) entschieden.
Die Möglichkeit über den KVR ist zu befürworten, da dadurch keine Insellösung entsteht, welche Abfalltourismus hervorrufen könnte. Sie ermöglicht zudem Synergien, vor allem in der Produktion und im Vertrieb von Grüngutmarken. Des Weiteren wird eine Vereinheitlichung des Angebotes in den Gemeinden erreicht.
Mit dieser Vereinheitlichung werden zukünftig zehn Sammlungen durchgeführt. Die Siedlungsabfallentsorgung muss laut Bundesgesetz über den Umweltschutz mit kostendeckenden und verursachergerechten Abfallgebühren finanziert werden. Das heisst, für die Bevölkerung der politischen Gemeinde Rebstein ergibt sich daraus eine neue, bisher noch nicht praktizierte Gebühr auf die jeweiligen Grüngutsammlungen.
Das neue Abfallreglement soll per 1. Januar 2023 in Kraft treten
Mit der Einführung dieser Gebühr für die Grüngutsammlung müssen bisher Kosten von rund 75'000 Franken für acht Sammlungen finanziert werden. Zurzeit wird ein Abfallreglement mit allen Details ausgearbeitet, welches auf den 1. Januar 2023 eingeführt werden soll. Dieses untersteht laut Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.