Au SG: Einreichfrist der Prämienverbilligung 2022
Wie die Gemeinde Au SG berichtet, kann das Formular zur individuellen Prämienverbilligung bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt.
Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2022 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten.
Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2022 massgebend. Auf der Internetseite ist eine Selbstberechnung möglich. Das Formular kann ab Anfang 2022 online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Einreichfrist per 31. März 2022
Es wird gebeten, unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2022 zu beachten. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.
Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben