Kinder- und Jugendunterbringungen in St. Gallen wird optimiert

Wie der Kanton mitteilt, beleuchtet ein Bericht die Kinder- und Jugendunterbringungen, ihre Finanzierung und mögliche Systemverbesserungen.

Jungwacht
Kinder beim Spielen (Symbolbild) - Pixabay

Nicht immer können Kinder und Jugendliche in ihrer eigenen Familie leben. Ein Bericht zeigt nun auf, welche Unterbringungsmöglichkeiten heute bestehen, wie die Finanzierung funktioniert und wie das bestehende System vereinfacht werden kann.

Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb Kinder und Jugendliche nicht in ihrer eigenen Familie leben können. So kann aufgrund psychischer Probleme ein Aufenthalt in einer Klinik nötig sein. Es kann auch sein, dass Minderjährige wegen eines Strafdelikts oder einer Massnahme der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in einer stationären Kinder- und Jugendeinrichtung platziert werden.

Schliesslich können auch in einer Familie Situationen auftreten, in denen sich Eltern und KESB darauf einigen, das Kind in einer Pflegefamilie zu platzieren.

Einblick in die unterschiedlichen Unterbringungsformen

Der Bericht «Innerkantonale Grundlagen für die Fremdunterbringung Minderjähriger» der Regierung gibt einen Einblick in die unterschiedlichen Unterbringungsformen von Kindern und Jugendlichen. Zudem zeigt er auf, wer im Kanton St.Gallen in welchem Fall wie viel bezahlt. Dabei präsentiert sich das heutige Finanzierungssystem als Flickenteppich.

Eltern, Kanton und Gemeinden bezahlen etwa je nach Wahl der Unterbringungsform unterschiedlich hohe Beträge. Das kann zu Fehlanreizen führen, wie der Bericht festhält. So ist beispielsweise eine Unterbringung in einer Pflegefamilie für die Eltern sehr viel teurer als in einer stationären Einrichtung.

Der Bericht zeigt schliesslich auf, wie das heutige System vereinfacht werden könnte und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Er kommt zum Schluss, dass das System bei Anpassungen als Ganzes revidiert werden soll.

Der Bericht «Innerkantonale Grundlagen für die Fremdunterbringung Minderjähriger» ist bis am 3. November 2023 in der Vernehmlassung.

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