St.Gallen: Junge Wildtiere dürfen nicht belästigt werden
Wie der Kanton St.Gallen mitteilt, dürfen die Menschen junge Wildtiere nicht anfassen oder entwenden. Kranke Tiere können jederzeit gemeldet werden.

Jedes Jahr werden vermeintlich verlassene Jungtiere durch Menschen aufgenommen, um ihnen zu helfen.
Was gut gemeint ist, führt bei Wildtieren oft zu negativen Folgen. Der Frühling ist für wildlebende Tiere die Zeit der Jungenaufzucht.
Bei den meisten Wildtieren sind die Jungen bereits vom ersten Tag an teilweise alleine.
Die Eltern sind auf Nahrungssuche und suchen ihre Jungen nur zum Füttern oder Erwärmen auf.
Die Jungtiere sind auf sich alleine gestellt
Die Rehgeiss sucht ihre Kitze zum Beispiel nur ganz kurz zum Säugen auf. In der restlichen Zeit wacht sie auf Distanz, um keine Fressfeinde anzulocken.
Ähnlich werden Junghasen zum Schutz vor natürlichen Feinden wie Fuchs, Storch und Hauskatze nur einmal pro Nacht gesäugt.
Auch Jungvögel warten oft alleine im oder später in der Nähe vom Nest, bis sie von den Eltern gefüttert werden.
Bitte von den Jungtieren fern bleiben
Diese Jungtiere sind weder verlassen noch brauchen sie Hilfe. Sie dürfen auf keinen Fall aufgegriffen, entfernt oder angefasst werden.
Ein Eingreifen durch Menschen führt bei Jung- und Elterntieren zu enormem Stress, was die elterliche Betreuung aussetzen und gesundheitliche Folgen für die Tiere haben kann.
Kranke oder verletzte Tiere sollen jederzeit gemeldet werden
Findet jemand dennoch einen verletzten oder kranken Jungvogel, stehen Wildvogelpflegestationen zur Verfügung.
Bei anderen Wildtieren ist die zuständige Jagdgesellschaft zu kontaktieren.
Die Kontaktdaten erfährt man bei der Polizei (Telefon 117) oder beim zuständigen Wildhüter.