St.Gallen: Flucht über Grenze und Alkohol am Steuer
Am Sonntag hat die Kantonspolizei St.Gallen fünf Verkehrsteilnehmende als fahrunfähig oder alkoholisiert eingestuft.

Kurz nach 1.30 Uhr hielt eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Zeughausstrasse in Uznach ein Auto zur Kontrolle an. Eine beim 23-jährigen Autofahrer durchgeführte Atemalkoholmessung zeigte einen zu hohen Wert. Ihm wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.
Kurz vor 2.50 Uhr führte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen an der Langäulistrasse in Buchs eine Verkehrskontrolle durch und wollte dabei ein Auto anhalten. Dessen Fahrer missachtete das Haltezeichen und flüchtete über die Landesgrenze nach Schaan. Kurz nach der Grenze konnte das Auto angehalten und der 25-jährige Fahrer kontrolliert werden.
Er wurde als fahrunfähig eingestuft und musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Sein Führerausweis wurde ihm aberkannt. In Absprache mit der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein übernimmt die Kantonspolizei St.Gallen die weitere Sachbearbeitung im Fall.
Fahrverbot erteilt
Kurz nach 4.10 Uhr wurde eine 57-jährige Autofahrerin auf der Bahnhofstrasse in Wangs im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten. Eine bei ihr durchgeführte Atemalkoholmessung zeigte einen zu hohen Wert. Sie wurde mit einem mehrstündigen Fahrverbot belegt.
Kurz vor 7.10 Uhr wurde die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen über ein verlassenes Auto im Wiesland zwischen Jonschwil und Bettenau informiert. Wie sich herausstellte, war das Auto in der vorausgegangenen Nacht verunfallt.
Der mutmassliche Autofahrer, ein 22-jähriger Mann, konnte an seinem Wohnort angetroffen werden. Er wurde als fahrunfähig eingestuft und musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Zudem musste festgestellt werden, dass er keinen Führerausweis besitzt.
Führerausweis weg
Gegen 14.30 Uhr hielt eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen 69-jährigen Autofahrer auf der Rheinstrasse in Bad Ragaz an. Der Mann wurde als fahrunfähig eingestuft. Er musste eine Blut- und Urinprobe abgeben und sein Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.
Alle Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Administrativbehörden prüfen Massnahmen.








