Der Stadtrat präzisiert die am 19. Dezember 2020 mitgeteilten Corona-Massnahmen bezüglich Schliessung der Bibliotheken und Sportanlagen bis am 22. Januar 2021.
Coronavirus
Das Coronavirus. - Keystone

Die Ausleihe und Rückgabe von Bibliotheksmedien ist gemäss Präzisierung der neuen bundesrätlichen Verordnung unter Beachtung von Schutzkonzepten weiterhin möglich. Geschlossen sind lediglich die Lesesäle, Arbeitsplätze und Cafeterias.

Der Kanton hat deshalb entschieden, die Bibliothek Hauptpost im Rahmen der Vorgaben zu öffnen. Auch die Stadtbibliothek Hauptpost und die Stadtbibliothek Katharinen werden weiterhin und ausschliesslich für Ausleihe und Rückgabe von Medien geöffnet sein.

Keine Öffnung von Sportanlagen für den Spitzensport sowie Kinder und Jugendliche U16

Im Weiteren hat der Stadtrat entschieden, die städtischen Sportanlagen bis und mit Sonntag, 3. Januar 2021, generell zu schliessen und von einer Möglichkeit gemäss neuer Verordnung der freien Benützung für den Spitzensport sowie Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre (U16) abzusehen. Dieser Entscheid ist als Beitrag zur Verbesserung der epidemiologischen Lage im Kanton St.Gallen zu sehen.

Sport und Bewegung sind im Freien weiterhin möglich. Die Angebote in der Stadt St.Gallen sind auf der Website zu finden.

Mit dem Wiederbeginn des Schulunterrichts nimmt der Stadtrat eine Neubeurteilung vor. Diese wird am Samstag, 2. Januar 2021 kommuniziert.

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