Stadt St.Gallen hebt sechs Sondernutzungspläne ersatzlos auf

Der Stadt ist es nun gelungen, eine erste Aufhebungsetappe mit insgesamt sechs Sondernutzungsplänen erfolgreich abzuschliessen.

Überbauungsplan Geissbüel. - Stadt St. Gallen

Im Jahr 2010 hat das Stadtparlament den Stadtrat durch ein Postulat mit einer Überprüfung der älteren Sondernutzungspläne in der Stadt St.Gallen beauftragt. Konkret sollte geprüft werden, ob die vor 1980 und somit vor dem ersten Zonenplan der Stadt erlassenen Sondernutzungspläne noch gerechtfertigt sind.

Nach einer detaillierten Überprüfung kam der Stadtrat in seinem Postulatsbericht im Jahr 2018 zum Ergebnis, dass insgesamt 23 der 140 Sondernutzungspläne vor 1980 ersatzlos aufgehoben werden können. Da für jede Aufhebung ein Auflage- und anschliessend mutmasslich ein Rechtsmittelverfahren erforderlich wird, wurde im Postulatsbericht aus Kapazitätsgründen eine gestaffelte Aufhebung der 23 Pläne in Aussicht gestellt.

Erste Aufhebungsetappe erfolgreich abgeschlossen

Der Stadt ist es nun gelungen, eine erste Aufhebungsetappe mit insgesamt sechs Sondernutzungsplänen erfolgreich abzuschliessen. Es handelt sich dabei um die Überbauungspläne Apfelberg (Erlassjahr 1956), Etzelbünt II (1977), Geissbüel (1978), Rehetobel- / Tablatstrasse (1979), Haggen-Hinterberg (1969) und Wolfgangstrasse (1978).

Für sämtliche Sondernutzungspläne wurde bei den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt und anschliessend für die Aufhebung das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Erfreulicherweise sind während des öffentlichen Auflageverfahrens einzig zwei Rechtsmittel gegen die Aufhebung der sechs Überbauungspläne ergriffen worden.

Beide Rechtsmittel, die den Überbauungsplan Apfelberg betrafen, sind mittlerweile zurückgezogen worden. Die ersatzlose Aufhebung erfolgt bei allen sechs Überbauungsplänen auf den 1. September 2020.

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