Stadt St. Gallen stoppt Einsatz von automatischer Gesichtserkennung

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Stadt St. Gallen,

In der Stadt St. Gallen hat das Parlament den Einsatz der automatischen Gesichtserkennung im öffentlich zugänglichen Raum vorsorglich gestoppt. Am Dienstagabend wurde eine Motion knapp für erheblich erklärt, die ein Verbot verlangte.

Gesichtserkennung im öffentlichen Raum: 2017 gab es am Bahnhof Südkreuz in Berlin eine Testphase. Foto: Jörg Carstensen/dpa
Gesichtserkennung im öffentlichen Raum: 2017 gab es am Bahnhof Südkreuz in Berlin eine Testphase. Foto: Jörg Carstensen/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einsatz von biometrischen Erkennungssystemen breite sich rasant aus, hiess es in der Motion von SP, Juso, PFG (Politische Frauengruppe), Grünen und Jungen Grünen.

Die umstrittene Software für Gesichtserkennung werde schon heute etwa von der St. Galler Kantonspolizei eingesetzt. Es sei aber umstritten, ob die Rechtsgrundlagen dafür ausreichten.

An eine vorhandene Videoüberwachung gekoppelt, würde die Gesichtserkennungssoftware «eine weiträumige Massenüberwachung» ermöglichen. Dies verletze nicht nur das Grundrecht auf Privatsphäre, sondern schrecke auch Menschen davon ab, Grundrechte wie die Meinungsäusserungs - oder Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.

Es brauche ein Verbot auf Gesetzesstufe, um auch Pilotprojekte oder die schrittweise Ausweitung des Einsatzes dieser Technologie zu stoppen. Mit dem Vorstoss solle sichergestellt werden, dass biometrische Erkennungssysteme «von sämtlichen städtischen Organen im öffentlich zugänglichen Raum nicht eingesetzt werden dürfen».

Der Stadtrat wollte die Motion in ein Postulat umwandeln. In der Stadt St. Gallen würden keine biometrischen Erkennungssysteme für die Überwachung eingesetzt, hielt er fest. Der rechtliche Rahmen für den Einsatz sei noch weitgehend ungeklärt. Deshalb sollten zuerst die Voraussetzungen und Grenzen vertieft geprüft werden.

Nach der Diskussion erklärte dann aber das Stadtparlament die Motion mit 31 gegen 27 Stimmen bei zwei Enthaltungen für erheblich. Nun muss der Stadtrat die gesetzlichen Bestimmungen, in denen die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund geregelt werden, mit einem Verbot von biometrischen Gesichtserkennungssystemen ergänzen.

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