Stadt St. Gallen beteiligt sich am Innovationspark Ost

St.Gallen soll Standort für einen nationalen Innovationspark werden. Der Kanton hat das Bewerbungsdossier bei der Stiftung «Switzerland Innovation» eingereicht.

Innovationspark Ost
Die Stadt St.Gallen unterstützt die Bewerbung und beteiligt sich daher an der geplanten Aktiengesellschaft mit CHF 300'000. - Gemeinde Stadt St. Gallen

Vor fünf Jahren wurde das «Netzwerk des Innovationsparks Schweiz» (www.switzerland-innovation.ch) geknüpft. Das Netzwerk schafft für nationale und internationale Unternehmen eine Plattform, auf der sie ihre Forschungsaktivitäten gemeinsam mit Universitäten und Hochschulen vorantreiben.

Es verfolgt drei Hauptzwecke: Erstens macht es die Schweizer Forschungstätigkeit international sichtbar, zweitens besetzt es im internationalen Vergleich wichtige Innovationsfelder und drittens möchte es Forschungsteams von internationalen Unternehmen in der Schweiz ansiedeln.

Der Kanton St. Gallen misst dem Netzwerk des Innovationsparks Schweiz eine hohe strategische Bedeutung zu. Deshalb will der Kanton das Netzwerk des Innovationsparks Schweiz überzeugen, einen weiteren Standort in der Ostschweiz zu eröffnen.

Vernetzung der Geschäftsfelder

Der Park vernetzt Geschäftsfelder von Unternehmen in den Bereichen Gesundheits- und Medizintechnik sowie der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie unter Berücksichtigung der Digitalisierung mit der Forschung. Er stärkt durch seine Schwerpunkte die Positionierung der Stadt in den vom Stadtrat für die zukünftige Entwicklung als strategisch bedeutend definierten Branchen Gesundheit/MedTech sowie ICT. Er löst weitere Impulse für den Wirtschafts-, Bildungs- und Forschungsstandort St. Gallen aus.

Die Aktiengesellschaft startet mit einem Eigenkapital von mindestens CHF 2,7 Mio. Zusammen mit den anderen Ostschweizer Kantonen und Unternehmen sowie weiteren Institutionen wie der Universität St. Gallen und der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) beteiligt sich auch die Stadt St. Gallen an der Aktiengesellschaft mit CHF 300'000. Voraussetzung ist ein Zuschlag durch den Bundesrat.

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