St. Gallen will nur noch gezielte Härtefallhilfe für Firmen

Die St. Galler Regierung hält eine Fortsetzung der Corona-Härtefallhilfen für Unternehmen, wie sie 2021 galten, in der bisherigen Breite nicht mehr für notwendig. Es brauche höchstens noch ganz gezielte Unterstützung in Einzelfällen.

Die Bucherer-Filiale in der Multergasse in St. Gallen.
Die Bucherer-Filiale in der Multergasse in St. Gallen. - Google Streetview

Dennoch unterstützt die Regierung im Grundsatz den Vorschlag des Bundes für die Härtefallhilfen 2022. Dies geschehe im Einklang mit den anderen Ostschweizer Kantonen, hiess es in einer Mitteilung des Kantons St. Gallen vom Dienstag.

Die wirtschaftliche Lage sei heute deutlich entspannter als zu Beginn des Jahres 2021. Nach den Lockerungen der Corona-Massnahmen im Sommer 2021 habe sowohl in der Wirtschaft als auch auf dem Arbeitsmarkt eine rasche Erholung eingesetzt. Nur vereinzelte Branchen seien noch von den staatlichen Eingriffen betroffen.

Dass die neue Härtefallverordnung nur Umsatzeinbussen ab dem 1. Januar 2022 abdecken soll, begrüsst der Kanton St. Gallen. Einverstanden sei man auch, dass nur Unternehmen, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden und vor der Krise einen Jahresumsatz von mindestens 50'000 Franken hatten, profitieren können.

Wie andere Ostschweizer Kantone lehnt die St. Galler Regierung eine monatliche Abrechnung der Härtefallhilfen und eine monatliche Beitragslimite von 1,5 Prozent des Jahresumsatzes ab.

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