FDP

    FDP Morgenstamm gibt Einblick in Arbeit der Strafverfolgung

    Am Morgenstamm der FDP Stadt St.Gallen schilderte Leitender Staatsanwalt Stephan Ramseyer, wie Ermittler den Täter der Messerstecherei von 2022 fanden.

    St. Gallen
    Der Leitende Staatsanwalt Stephan Ramseyer gab am Morgenstamm Einblick in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. - zVg

    Vom ersten Notruf bis zum rechtskräftigen Urteil: Am Morgenstamm der FDP Stadt St.Gallen gab Stephan Ramseyer, Leitender Staatsanwalt, Einblick in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden.

    Anhand der bekannten Messerstecherei im Oktober 2022 zeigte er auf, wie aus einer zunächst unübersichtlichen Situation durch akribische Ermittlungsarbeit ein gerichtsverwertbares Gesamtbild entstanden ist.

    Dabei wurde deutlich: Strafverfolgung bedeutet nicht nur, Täter zu überführen, sondern ebenso mit Unsicherheiten umzugehen.

    Jährlich knapp 7'000 Fälle in seinem Zuständigkeitsgebiet

    Beim Morgenstamm der FDP Stadt St. Gallen hielt Stephan Ramseyer, Leitender Staatsanwalt von St.Gallen, fest, dass die Strafverfolgung grundsätzlich Sache der Kantone ist. Entsprechend breit ist das Aufgabengebiet der Staatsanwaltschaft St. Gallen, die rund 250 Mitarbeitende beschäftigt.

    Ramseyer selbst ist für rund 45 Mitarbeitende und das Gebiet von der Stadt St.Gallen bis zum Altenrhein verantwortlich.

    Nach ersten beruflichen Jahren in der Jugendstrafverfolgung ist er seit 2018 in der Erwachsenenstrafverfolgung tätig. Allein in seinem Zuständigkeitsgebiet fallen jährlich knapp 7'000 Fälle an. Davon gelangen circa 200 Fälle vor Gericht.

    Von der «Chaos-Phase» zur Beweiskette

    Ramseyer schilderte den interessierten Teilnehmenden des Morgenstamms eindrücklich, wie die Arbeit bei einem schweren Delikt konkret aussieht. Was bei der Messerstecherei vom Oktober 2022 in der Stadt St.Gallen mit einem Notruf begann, führte zu einem Grosseinsatz.

    Gerade zu Beginn herrsche bei solchen Ereignissen eine gewisse «Chaos-Phase»: Polizei, Staatsanwaltschaft und weitere Fachstellen müssen sich zunächst einen Überblick verschaffen, gleichzeitig Verletzte versorgen und Spuren sichern.

    Die zentrale Frage für die Strafverfolgungsbehörden lautet von Beginn weg: Welche Beweise braucht es, damit der Sachverhalt später vor Gericht nachgewiesen werden kann? Dabei gilt es gleichzeitig, offen für unterschiedliche Erklärungen zu bleiben.

    Zeugenaussagen unterscheiden sich, erste Eindrücke können täuschen und vermeintlich eindeutige Spuren erhalten im Verlauf der Ermittlungen eine andere Bedeutung.

    Auffällige Jacke führte auf die Spur

    Im präsentierten Fall erwiesen sich Aufnahmen von Verkehrsüberwachungsanlagen als entscheidend. Auf zahlreichen Videoaufzeichnungen aus der Stadt konnte der Weg des zunächst unbekannten Täters rekonstruiert werden. Eine auffällige Jacke half dabei, ihn auf verschiedenen Aufnahmen wiederzuerkennen.

    Schliesslich stiessen die Ermittler darauf, dass der Mann Mobiltelefone von Drittpersonen ausgeliehen hatte, um sein eigenes, verlorenes Telefon anzurufen. Dadurch gelang seine Identifikation. Der Täter ging offenbar davon aus, dass ihm das spätere Opfer sein Mobiltelefon gestohlen hatte – tatsächlich traf es einen Unbeteiligten.

    Das Kantonsgericht verurteilte ihn wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und zwölf Jahren Landesverweisung.

    Ein Freispruch ist keine Niederlage

    Die anschliessende, sehr angeregte Diskussion der Teilnehmenden des Morgenstamms drehte sich unter anderem um Landesverweisungen, Rechtsmittel und die Rolle der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren.

    Ramseyer betonte dabei einen wichtigen Unterschied zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft: Während für das Gericht der Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» gilt, kann es gerade bei bestehenden Unsicherheiten Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, im Zweifel Anklage zu erheben. Dabei müsse die Staatsanwaltschaft sowohl belastenden als auch entlastenden. Umständen nachgehen.

    Gerade jungen Mitarbeitenden vermittle er deshalb, dass ein Freispruch keine Niederlage der Staatsanwaltschaft sei. Wo erhebliche Zweifel bestehen, ist ein Freispruch vielmehr Teil eines funktionierenden Rechtsstaats.

    Der nächste Morgenstamm der FDP findet am 6. Oktober um 9.30 Uhr wiederum in der DenkBar statt.

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