St. Gallen startet Mitwirkungsverfahren für Anpassung des Zonenplans

    Wie die Stadt St. Gallen mitteilt, wurde für die Erweiterung der Landschaftsschutzgebiete im Zonenplan das öffentliche Mitwirkungsverfahren gestartet.

    St. Gallen
    Blick auf die Stadt St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

    Im Jahr 2013 reichte ein Komitee aus 17 Personen das Initiativbegehren mit dem Titel «Für den Schutz des Grünen Rings» ein.

    Das Begehren verlangte, dass insbesondere fünf Gebiete in der Stadt, welche vom Initiativkomitee als «Grüner Ring» bezeichnet wurden, wirksam vor einer Überbauung geschützt werden.

    Der Stadtrat verneinte die Zulässigkeit der Initiative, da die zum Gegenstand der Initiative gemachten Gebiete sich bereits ausserhalb des Baugebietes befänden und gar nicht überbaut werden könnten.

    Verwaltungsgericht erklärte die Initiative für gültig

    Das kantonale Departement des Innern bestätigte den Entscheid des Stadtrates.

    Das Verwaltungsgericht hingegen erklärte die Initiative im Februar 2016 für gültig, da Landschaftsschutzgebiete gemäss Artikel 60 der städtischen Bauordnung zumindest einen bedingten Schutz vor einer Überbauung bieten können.

    Ausscheidung könne bedingten Schutz vor einer Überbauung bieten

    Im Oktober 2016 kam die Initiative mit der notwendigen Anzahl Unterschriften zustande.

    Der Stadtrat beantragte dem Stadtparlament mit Vorlage vom März 2017, der Initiative zuzustimmen.

    Er räumte aber ein, dass die Ausscheidung von zusätzlichen Landschaftsschutzgebieten nur einen bedingten Schutz vor einer Überbauung bieten könne.

    Die Bestimmung zum Landschaftsschutz stelle eine Einordnungsvorschrift dar und würde in der Praxis kaum dazu führen, dass eine Überbauung verhindert würde.

    Stadtparlament stimmt der Initiative zu

    Hinzu komme, dass für die Gebiete im «Grünen Ring» bereits grösstenteils Landschaftsschutz gelte.

    Das Stadtparlament ist dem Stadtrat gefolgt und hat der Initiative im Mai 2017 zugestimmt.

    Da die Initiative als allgemeine Anregung formuliert ist, musste die genaue Ausgestaltung des verlangten Erlasses, so auch die Bezeichnung der Gebiete, welche vor Überbauung geschützt werden sollen, durch den Stadtrat noch bestimmt werden.

    Erweiterung der Landschaftsschutzgebiete

    Angelehnt an die im kommunalen Richtplan erwähnten wichtigsten Naherholungsgebiete wurden die in der Initiative erwähnten fünf Gebiete zu vier grösseren und zusammenhängenden Landschaftsräumen Gübsensee, Menzlen, Dreilinden und Notkersegg und Waltramsberg und Peter und Paul zusammengefasst.

    Ein grosser Spielraum für die Festlegung von zusätzlichen Landschaftsschutzgebieten bestand aber wie erwähnt nicht, da ein Grossteil der Flächen dieser Landschaftsräume bereits als Landschaftsschutzgebiet bezeichnet ist oder von einer Schutzverordnung überlagert ist.

    Dennoch ist bei allen vier Landschaftsräumen mit kleinflächigen, ergänzenden Landschaftsschutzgebieten ein zusätzlicher Schutz möglich.

    Öffentliches Mitwirkungsverfahren wird online durchgeführt

    Die Bevölkerung ist eingeladen, zur Zonenplanänderung «Erweiterung Landschaftsschutzgebiete» im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens bis zum 28. November 2022 eine Stellungnahme einzureichen.

    Das Mitwirkungsverfahren wird auf der E-Mitwirkungs-Plattform der Stadt durchgeführt.

    Die entsprechenden Planunterlagen sind ebenfalls auf der E-Mitwirkungs-Plattform sowie auf der städtischen Webseite abrufbar.

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