Schülerinnen und Schüler der St. Galler Real- und Sekundarschulen müssen ab Anfang Juni in der Schule keine Masken mehr tragen. Ausserdem lockert der Kanton die Quarantänepflicht für Schulklassen, in denen mehr als zwei Personen positiv auf Corona getestet wurden.
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Eine Schülerin trägt eine Maske im Unterricht. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Der Bildungsrat erachte die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Sekundar- und Realschule) als nicht mehr verhältnismässig, teilte der Kanton am Mittwoch mit. Bis Anfang Juni hätten alle über 50 Jahre alten Lehrpersonen die Möglichkeit, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.

Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler in den Innenräumen der Schulen gilt seit Ende Oktober. Nach der Aufhebung Anfang Juni müssen die Lehrpersonen weiterhin Masken tragen.

Gelockert wird auch die Quarantäne-Regelung. Bisher muss das Kantonsarztamt für Schulklassen Quarantäne anordnen, wenn mehr als zwei Personen positiv auf Corona getestet wurden und keine Masken getragen hatten. Ab Juni soll dies nicht mehr gelten, damit Fernunterricht vermieden werden kann.

Mit der Aufhebung der Maskenpflicht werde das Risiko höher, dass nach der geltenden Regelung Klassen in Quarantäne geschickt werden müssten, heisst es. In der Volksschule sei aber Fernunterricht wenn immer möglich zu vermeiden, unter anderem wegen der schlechten Erfahrungen damit im Frühjahr 2020.

Deshalb mache die Regierung von ihrer Ausnahme-Kompetenz Gebrauch und erlaube die Fortführung des Präsenzunterrichts auch bei einer positiven Testung von zwei oder mehr Personen einer Klasse. In solchen Fällen soll ab Juni statt Quarantäne eine befristete Maskenpflicht für die Klasse angeordnet werden.

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