St. Gallen: Bevölkerung darf über Stadtentwicklung mitreden
Vom 17. August bis 16. Oktober 2026 kann die Bevölkerung in St. Gallen die Entwürfe zur Ortsplanungsrevision prüfen und online Stellung nehmen.

Wie soll sich die Stadt St.Gallen in den kommenden Jahrzehnten entwickeln? Mit der Ortsplanungsrevision werden die planerischen Grundlagen für das lebenswerte St.Gallen von morgen festgelegt. Die Bevölkerung ist vom 17. August bis 16. Oktober 2026 eingeladen, die Entwürfe zu prüfen und sich über die digitale e-Mitwirkungsplattform aktiv einzubringen.
Die Ortsplanungsrevision (OPR) setzt die Vorgaben von Bund und Kanton sowie die strategischen Ziele der Stadt um. Im Zentrum stehen eine qualitätsvolle Innenentwicklung, die Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, der Schutz wertvoller Natur- und Kulturgüter sowie die Sicherung der Lebensqualität für heutige und kommende Generationen. Sie trägt zudem dazu bei, geeignete Standorte für Gewerbe, Dienstleistungen und Innovation zu sichern und damit die Stadt St.Gallen als attraktiven Arbeits- und Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln.
Wachstum mit Qualität
Die Stadt soll sich künftig nach innen entwickeln. Zusätzlicher Wohn- und Arbeitsraum soll dort entstehen, wo bestehende Infrastrukturen gut genutzt werden können. Gleichzeitig sollen Freiräume, Grünflächen und das Ortsbild erhalten und gestärkt werden.
Die Ortsplanungsrevision verfolgt dabei das Ziel, Wachstum, Baukultur, Klimaschutz, Biodiversität und Mobilität ausgewogen miteinander zu verbinden.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören neue Planungsinstrumente für grössere Entwicklungsgebiete, ein differenziertes Zonen- und Höhenmodell sowie Anreize für eine hohe Bau- und Freiraumqualität. Höhere Nutzungsmöglichkeiten sollen künftig mit konkreten Anforderungen an Gestaltung und Aufenthaltsqualität verbunden werden.
Mehr Rechtssicherheit
Ein weiteres Anliegen der Revision ist die klare Trennung von Nutzung und Schutz. Während Zonenplan und Baureglement die zulässigen Nutzungen und Bebauungen regeln, werden Schutzbestimmungen für Natur-, Landschafts- und Kulturgüter in eigenständigen Schutzverordnungen zusammengefasst. Dies schafft mehr Transparenz, vereinfacht den Vollzug und erhöht die Rechtssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für die Behörden.
Beiträge für Klima und Biodiversität
Die Ortsplanungsrevision stärkt zudem die klima- und biodiversitätsgerechte Stadtentwicklung. Geplant sind unter anderem die Sicherung wichtiger Freiräume, Vorgaben zum ökologischen Ausgleich sowie ein gezielter Schutz besonders wertvoller Bäume, Hecken und Landschaftsräume. Bestehende naturnahe Strukturen sollen erhalten und bei neuen Bauvorhaben stärker berücksichtigt werden.
Auch Dach- und Fassadenbegrünungen können künftig einen Beitrag zum ökologischen Ausgleich leisten.
Mitwirkung auf der digitalen e-Mitwirkungsplattform
Die Ortsplanungsrevision ist ein langfristiges Projekt mit Auswirkungen auf die Entwicklung der Stadt über Jahrzehnte hinweg. Die Stadt lädt deshalb die Bevölkerung, Organisationen, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie weitere Interessierte ein, die Unterlagen zu studieren und sich aktiv an der Mitwirkung zu beteiligen.
Der Mitwirkung werden der Zonenplan, die Schutzverordnungen, das Baureglement, der Gemeindestrassenplan sowie der Planungsbericht unterstellt. Ergänzend stehen auf der digitalen e-Mitwirkungsplattform Detailpläne, Inventare und weitere Grundlageninformationen zur Verfügung. Diese unterstehen nicht der Mitwirkung.
Vom 17. August bis 16. Oktober 2026 können Stellungnahmen über die digitale e-Mitwirkungsplattform der Stadt eingereicht werden.
Infoveranstaltungen
Zu Beginn der Mitwirkung hat die Bevölkerung die Gelegenheit sich näher über die Ortsplanungsrevision und die Mitwirkung zu informieren. Zu diesem Zweck führt die Stadt St.Gallen drei öffentliche Informationsveranstaltungen durch (ohne Anmeldung):
Dienstag, 18. August, 19.00 Uhr
Restaurant Kreuz, Letzistrasse 3, 9015 Winkeln
Mittwoch, 19. August, 19.00 Uhr
Centrum St. Mangen, Magnihalden 15, 9000 St.Gallen
Freitag, 21. August, 17.00 Uhr
Ev.-ref. Kirche Grossacker, Claudiusstrasse 11, 9000 St.Gallen Darüber hinaus findet vorgängig ein separater Informationsanlass für Interessengruppen und Parteien statt.
Ausblick
Alle Stellungnahmen werden von der Stadtplanung ausgewertet und in einem Mitwirkungsbericht veröffentlicht. In einem weiteren Schritt werden voraussichtlich im Frühling 2027 wesentliche inhaltliche Änderungen gegenüber der ersten Mitwirkung erneut einer öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Weiter sollen alle Instrumente Ende 2027 öffentlich aufgelegt und spätestens Ende 2029 vom Stadtparlament beschlossen sein.
Der Erlass untersteht dem fakultativen Referendum. Weitere Informationen gibt es auf www.stadtsg.ch/opr.







