St. Galler Heimatschutz und acht weitere Verbände fechten die vom Kantonsrat beschlossene Delegation der denkmalpflegerischen Kompetenzen an die Gemeinden an.
St. Gallen
Die Stiftskirche St. Gallen mit der Stadt St. Gallen im Hintergrund. (Symbolbild) - Keystone

Das Bundesgericht soll das revidierte Gesetz überprüfen.

Vom Bund und vom Kanton geschützte Objekte dürften nicht der Entscheidungshoheit des Kantons entzogen werden, teilten die neun Schutzverbände am Dienstag, 29. November 2022, mit.

Die Anrufung des Bundesgerichts dränge sich auf, «weil die neuen Bestimmungen gegen das Prinzip der sachgerechten Entscheidebene verstossen».

Fehlentscheide liessen sich mit der neuen Kompetenzordnung nicht korrigieren

Wenn Gemeindebehörden Entscheide über Schutzobjekte des Kantons und des Bundes fällen dürften, könne die kantonale Denkmalpflege ihre gesetzlich festgeschriebene Aufgabe nicht mehr erfüllen.

Inhaltliche Fehlentscheide einer Gemeindebehörde liessen sich mit der neuen Kompetenzordnung nicht korrigieren.

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