Wie die Stadt St.Gallen schreibt, wird der 2020 gestartete Pilotversuch zur kommerziellen Nutzung des öffentlichen Raumes in die Bewilligungspraxis überführt.
Der Gallusplatz im Zentrum der Stadt St. Gallen.
Der Gallusplatz im Zentrum der Stadt St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Pilotphase zur Öffnung und Belebung des öffentlichen Raums war ein Erfolg.

Ziel des Pilotversuchs war es, vermehrt kommerzielle Aktivitäten auf den öffentlichen Flächen vor Ladengeschäften und Gastronomiebetrieben sowie an vier definierten Eventplätzen in der Stadt St.Gallen zu ermöglichen.

Das Pilotprojekt wird daher per sofort in die reguläre Bewilligungspraxis überführt.

Die folgenden Erkenntnisse aus dem Pilotversuch, welcher am 1. Januar 2020 startete und aufgrund der Corona-Pandemie verlängert wurde, führten schliesslich zum positiven Entscheid.

Geringes Interesse an den vier Eventplätzen

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden auf den Sommer 2023 hin Anpassungen vorgenommen.

Danach gingen neun Gesuche für kommerzielle Veranstaltungen auf den vier Eventplätzen ein. Davon wurden sechs Gesuche bewilligt. Die vorgenommenen Änderungen machten die Nutzung attraktiver.

Trotzdem wurden die Eventplätze 2023 nicht häufiger genutzt. Weder der Wechsel des Eventplatzes «Post Brühltor» zum «Multertor», noch die Ausweitung der Nutzung auf Wochenenden oder die Reduzierung der Nutzungsgebühren um 20 Prozent führten zu einer Zunahme von Gesuchen.

Diese werden dennoch beibehalten und in die reguläre Bewilligungspraxis überführt.

Öffentlicher Grund vor Geschäften wird rege genutzt

Für Aktionen lokaler Geschäfte und Restaurants, welche den öffentlichen Grund vor ihrer Liegenschaft nutzen wollten, gab es während der Pilotphase keine Anpassungen.

Die Zahlen über die ganze Pilotphase zeigen, dass hier seit 2020 eine deutliche Zunahme an Gesuchen zu verzeichnen ist.

Im Jahr 2023 stellten 31 Geschäfte und Restaurants ein Gesuch zur kommerziellen Nutzung des öffentlichen Raumes vor ihrer Liegenschaft.

In den Jahren 2021 und 2022 waren es noch lediglich 24 Gesuche, im ersten Jahr gar nur 15. Zudem zeigt sich, dass die jährlich maximal vier Aktionstage von diversen Geschäften und Restaurants ausgeschöpft wurden.

Einfache Meldepflicht wird kaum genutzt

In Vergangenheit wurde die Möglichkeit zur Meldepflicht von Veranstaltungen auf bereits genehmigten Flächen von Geschäften und Restaurants im öffentlichen Raum wenig genutzt.

Oft fielen die geplanten Aktionen respektive Veranstaltungen aufgrund ihrer Art (zum Beispiel Musik, zusätzliche Bauten) unter die Bewilligungspflicht oder erforderten eine grössere Fläche als die bereits genehmigte (zum Beispiel für Werbeständer, Aussenbestuhlung, Warenauslagen).

In solchen Fällen blieb es nicht einfach bei einer Meldepflicht, sondern es musste eine kostenpflichtige Bewilligung beantragt werden.

Aufgrund der positiven Erfahrungen während des Pilotversuches werden die zusätzlichen kommerziellen Nutzungenmöglichkeiten des öffentlichen Raumes per sofort in die reguläre Bewilligungspraxis überführt.

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