Ein der Wilderei beschuldigter Schweizer schwieg in Mels vor Gericht mehrheitlich. Einzig, um die Vorwürfe zu bestreiten, sprach er.
Jäger
Im Sarganserland steht ein Jäger wegen mutmasslicher Wilderei vor Gericht. (Symbolbild) - dpa

Ein der Wilderei beschuldigter Jäger hat am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland am Donnerstag die Aussagen mehrheitlich verweigert. Der 58-Jährige bestritt jedoch, dass er auf einer Aufnahme einer Fotofalle während einer illegalen Jagd zu sehen sei.

«Ich möchte keine Aussagen machen», hielt der Beschuldigte gleich zu Beginn des Prozesses fest. Nur eines könne er sagen: «Die Person auf dem Foto bin zu tausend Prozent nicht ich».

Staatsanwaltschaft fordert temporäres Jagdverbot

Der 58-Jährige nahm damit Bezug auf die Anklageschrift. Gemäss der Staatsanwaltschaft war der heute 58-Jährige in einer Nacht in eine Fotofalle getappt. Im besagten Jagdrevier sei er jedoch nicht jagdberechtigt gewesen. Zudem sei er damals auf der Jagd nach Rotwild gewesen. Eine solche Jagd in der Nacht sei jedoch illegal, hiess es in der Anklageschrift.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-Jährigen zudem vor, einen geschützten Luchs ohne Bewilligung präpariert zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert unter anderem eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie ein temporäres Jagdverbot.

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