Ein Schweizer Jäger steht wegen Wilderei und Verstoss gegen das Waffengesetz vor Gericht.
Emanuel Prinz
Ein Schweizer Jäger wird wegen Wilderei und Verstoss gegen das Waffengesetz angeklagt. (Symbolbild) - dpa
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Ein Jäger muss sich vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG am Donnerstag wegen des Vorwurfes der Wilderei verantworten. Zudem soll er einen geschützten Luchs ohne Bewilligung präpariert und gegen das Waffengesetz verstossen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe sowie ein temporäres Jagdverbot.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft wirft dem heute 58-Jährigen vor, zwei Rothirsche illegal geschossen zu haben. In einem Fall sei er zudem unerlaubterweise in der Nacht auf die Rotwildjagd gegangen. In beiden Fällen habe er die Abschüsse gegenüber dem Wildobmann seiner Jagdgesellschaft verheimlicht und diese auch nirgends deklariert.

Fotofalle entlarvt den Täter

Er sei sich nicht sicher, ob er nicht noch ein anderes Tier getroffen habe. Dies soll der Jäger nach dem Abschuss von einem der Rothirsche einem Bekannten geschrieben haben, heisst es in der Anklageschrift weiter. Damit habe er zentrale Sorgfaltspflichten beim Jagen verletzt und gegen die kantonale Jagdverordnung verstossen.

In einer weiteren Nacht war der Mann gemäss Anklageschrift wiederum unerlaubt und in einem Gebiet, für das er nicht jagdberechtigt war, auf der Pirsch. Dabei tappte er in eine Fotofalle. Als der Jäger dies bemerkte, soll er die Kamera entfernt haben.

Weiter soll der Mann in einem Stall den Kadaver eines Luchses gefunden haben. Ohne die entsprechende Bewilligung präparierte er den Schädel des geschützten Tieres und stellte diesen in seinem Schlafzimmer aus. Dem Jäger hätte bewusst sein müssen, dass er das gefundene Tier hätte melden müssen, so die Staatsanwaltschaft.

Verbotene Waffe bei Hausdurchsuchung entdeckt

2021 kam es am Wohnort des Beschuldigten zu einer Hausdurchsuchung. Dabei wurden eine verbotene Waffe sowie verbotenes Waffenzubehör gefunden. Zudem bewahrte er mehrere Waffen in unverschlossenen Schränken auf.

Damit seien sie ungenügend vor dem Zugriff Dritter geschützt gewesen, findet die Anklage. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine Busse von 7000 Franken. Die Jagdberechtigung sei dem 58-Jährigen für vier Jahre zu entziehen.

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