Wie der Kanton St. Gallen berichtet, schlägt die Regierung neue Regeln für Sozialhilfebeziehende vor, um Krankenkassenprämien zu ermässigen.
Neuerungen bei Individueller Prämienverbilligung
Prämienverbilligung (Symbolbild) - Gemeinde Mettmenstetten

Die Regierung legt dem Kantonsrat eine Anpassung der Regeln für die Verbilligung der Krankenkassenprämien von Sozialhilfebeziehenden vor.

Die vorberatende Kommission begrüsst diese und beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten.

Personen, die Sozialhilfe beziehen, sollen künftig Verbilligungen im Umfang der ordentlichen Referenzprämie statt in Höhe der tatsächlichen Krankenkassenprämie erhalten.

Die Referenzprämie orientiert sich an den günstigsten Prämien der Versicherer im Kanton. Dies soll Anreize für den Wechsel zu günstigeren Krankenkassen oder in ein günstigeres Versicherungsmodell schaffen.

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien von Beziehenden von Elternschaftsbeiträgen wird analog geregelt.

Ausserdem schlägt die Regierung vor, dass künftig die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen zuständig ist für Auszahlungen von Prämienverbilligungen und den Datenaustausch mit den Versicherern.

Weitere Anpassungen betreffen die im Antragsverfahren bei der SVA geltend zu machende ordentliche Prämienverbilligung.

Mindestaufenthaltsdauer soll verkürzt werden

Neben einer Anpassung der Antragsfrist soll auch die für den Bezug einer Prämienverbilligung verlangte Mindestaufenthaltsdauer verkürzt werden.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Präsidium von Kantonsrat Martin Sailer, Wildhaus-Alt St.Johann, beraten. Sie begrüsst die vorgeschlagene Regelung und stellt keine zusätzlichen Anträge an den Kantonsrat.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der Frühjahrssession 2024 in erster und voraussichtlich in der Aufräumsession 2024 in zweiter Lesung.

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