Kinderförderung in den Gemeinden: St. Gallen plant Pflicht
Kinder in St. Gallen sollen bereits vor dem Kindergarteneintritt über bestimmte soziale und sprachliche Fähigkeiten verfügen.

Die St. Galler Regierung hat eine gesetzliche Grundlage für eine Angebotspflicht der Gemeinden im Bereich der frühen Förderung vorgeschlagen. Sprachliche, soziale und weitere Kompetenzen von Kindern sollen bereits in den ersten Lebensjahren gefördert werden.
Mit einer Angebotspflicht für die Gemeinden will die Regierung ein Grundangebot im Kanton gewährleisten, das den Bedürfnissen von Familien entspricht, teilte die St. Galler Staatskanzlei am Freitag mit.
Eine entsprechende Gesetzesänderung geht nun in die Vernehmlassung.
Ganzheitlicher Ansatz zur frühkindlichen Entwicklung
Ein in Auftrag gegebener Bericht hält fest, dass für die frühe Förderung sowohl die motorischen, sprachlichen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten der Kinder als auch das Umfeld mit Eltern und Bezugspersonen berücksichtigt werden sollen.
Die Prüfung geeigneter Massnahmen zur Förderung von Kindern geht auf den Vorstoss «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt» im Kantonsrat zurück.
Fehlende sprachliche oder soziale Kompetenzen sollen in den ersten Lebensjahren unter Einbezug der Familien aufgebaut werden.