Die Kündigung eines Lehrers an der Kantonsschule Sargans war missbräuchlich. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Urteil festgestellt.
Maskenpflicht in der Kantonsschule, aufgenommen am Donnerstag, 29. Oktober 2020, in Glarus. (Symbolbild) - keystone

Die Vorwürfe von Mobbing und der Verletzung der Persönlichkeit hält das Gericht hingegen für unbegründet. Der Kanton räumt Fehler ein.

Das St. Galler Verwaltungsgericht hat einen Entscheid in einem lange schwelenden und teilweise in den Medien ausgetragenen Streit zwischen einem Mathematik-Lehrer und dem Rektor der Kantonsschule Sargans gefällt. In seiner Medienmitteilung vom Montag schrieb der Kanton von einem «salomonischen Urteil»: Beide Parteien erhielten in einigen Punkten Recht.

Beanstandungen am Unterricht und Schulstil des Lehrers führten nach verschiedenen Massnahmen dazu, dass ihm 2014 eine Kündigung in Aussicht gestellt wurde. Kurz darauf wurde der Pädagoge krankgeschrieben. Danach begannen zahlreiche Verfahren. Der Lehrer verklagte den Rektor vor Gericht und verlangte später auch noch eine Administrativuntersuchung.

Das Kreisgericht Uznach verurteilte den Rektor zwar wegen einer Email an die Elternvereinigung mit Aussagen zur Situation wegen Amtsgeheimnisverletzung, wies aber alle übrigen Klagepunkte ab. Die Administrativuntersuchung kam zum Schluss, dass es kein Mobbing gegen den Lehrer gegeben habe. Festgestellt wurden aber Verletzungen der Geheimhaltungspflicht und in Einzelfällen der Fürsorgepflicht durch den Rektor.

Im April 2016 meldete sich der Lehrer als gesund zurück. Der Rektor kündigte ihm auf Ende Schuljahr und begründete diesen Schritt mit den in der Administrativuntersuchung festgestellten Mängeln im Unterricht und mit dem zerstörten Vertrauen.

Nun hat das Verwaltungsgericht laut Kanton über eine personalrechtliche Klage des Lehrers entschieden. Im Urteil werde bemängelt, dass dem Lehrer vor der Kündigung der Schlussbericht zur Administrativuntersuchung nicht zur Stellungnahme unterbreitet worden sei. Deshalb erachte das Gericht die Kündigung als missbräuchlich. Der Lehrer erhält eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen.

Die Vorwürfe des Mobbings und der Verletzung der Persönlichkeit würden hingegen als unbegründet angesehen. Die Forderung nach einer Genugtuung über rund 100'000 Franken wird deshalb abgewiesen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann durch den Lehrer an das Bundesgericht weitergezogen werden. Für den Kanton ist das Rechtsverfahren abgeschlossen.

Das Bildungsdepartement bedauere, dass es «zu zwei Fehlern gekommen ist», heisst es in der Mitteilung. Zu einen habe der Rektor einem Elternteil eine Mail mit vertraulichen Informationen verschickt und anderseits habe der Lehrer von der Kündigung keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

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