Die St.Galler SVP hat mit einem Vorstoss die sprachlichen Hürden für Einbürgerungen auf das Niveau B2 erhöhen wollen. Der Kantonsrat wies die Motion ab.
Laut Regeln des Bundesrates müssen niederlassungswillige Ausländer eine mündliche Sprachkompetenz auf dem Niveau A2 haben.
Laut Regeln des Bundesrates müssen niederlassungswillige Ausländer eine mündliche Sprachkompetenz auf dem Niveau A2 haben. - Keystone

Die sprachlichen Hürden für Einbürgerungen in St.Gallen sollten erhöht werden. Das forderte die St.Galler SVP in einem Vorstoss.

Zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung gehören neben der Integration auch ausreichende Sprachfähigkeiten. Das verlangte Niveau richtet sich nach einem allgemein anerkannten europäischen Referenzrahmen.

Das bisher verlangt Niveau B1 sei für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts nicht ausreichend, argumentiert die Fraktion.

Bürgerinnen und Bürger müssten über konkrete und abstrakte Themen abstimmen können, die oft nicht den vertrauteren Sachverhalten aus Arbeit, Schule und Freizeit entsprächen.

Regierung und Rat gegen Vorstoss

Die Regierung sprach sich dagegen aus. Würden mündliche und schriftliche Sprachkompetenzen auf dem Niveau B2 verlangt, «wäre St.Gallen hinsichtlich Sprachanforderungen der strengste Kanton in der Deutschschweiz.»

Die Anforderungen lägen bereits höher als beim Bund. Der Rat folgte dem Antrag der Regierung, und er trat mit 34 zu 74 Stimmen nicht auf die Motion ein.

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