Kanton St.Gallen: Sieben fahrunfähige Personen angezeigt

In der Zeit zwischen Samstagnachmittag und Sonntagmorgen hat die Kantonspolizei St.Gallen sieben Personen wegen Fahrunfähigkeit zur Anzeige gebracht.

Kanton St.Gallen
Alkoholkontrolle (Symbolbild). - Kantonspolizei St. Gallen

Die Kantonspolizei St.Gallen hat sieben Personen wegen Fahrunfähigkeit zur Anzeige gebracht. Zwei Personen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen, einer Person wurde der ausländische Führerausweis aberkannt.

Den weiteren vier Personen wurde die Weiterfahrt untersagt. Zwei Personen mussten eine Blut- und Urinprobe abgeben, eine Person eine Blutprobe.

Die Vergehen in der Übersicht

Samstag, 15.05 Uhr, Gams, 64-jährige Autofahrerin, unter Alkoholeinfluss, Blutprobe angeordnet, Führerausweis abgenommen.

Samstag, 21.05 Uhr, Montlingen, 42-jähriger Lieferwagenfahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.

Samstag, 21.23 Uhr, Buchs, 44-jähriger Autofahrer, als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe angeordnet, Führerausweis abgenommen.

Sonntag, 1.30 Uhr, Oberriet, 43-jährige Autofahrerin, unter Alkoholeinfluss, Blut- und Urinprobe abgenommen, ausländischer Führerausweis aberkannt.

Sonntag, 1.33 Uhr, Montlingen, 54-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.

Sonntag, 2.15 Uhr, Buchs, 40-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.

Sonntag, 3.20 Uhr, Buchs, 22-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.

Die Autofahrer/ -innen sowie der Lieferwagenfahrer werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

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