Kanton St. Gallen stoppt Massentests an Schulen und in Firmen
Im Kanton St. Gallen sollen künftig prioritär Personen mit Symptomen getestet werden. Ab kommender Woche wird deswegen auf Massentests verzichtet.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab kommender Woche ändert der Kanton St.Gallen seine Teststrategie.
- Auf Massentests an Schulen und Firmen wird verzichtet.
- Wegen dem hohen Testbedarf sollen künftig nur Personen mit Symptomen getestet werden.
Im Kanton St. Gallen finden ab der kommenden Woche keine Corona-Massentests mehr an Schulen statt. Auch die repetitiven Tests in Firmen und in der Verwaltung werden gestoppt. Angesichts des sehr hohen Testbedarfs sollen Personen mit Symptomen prioritär getestet werden.
Der Kanton folgt damit den Empfehlungen des Bundes, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Dienstag hiess. Mit der Priorisierung wolle man sicherstellen, dass Personen mit Symptomen schnell einen PCR-Test machen können und ein Testresultat erhalten.
Noch bis Ende dieser Woche werden in Schulklassen Ausbruchstestungen durchgeführt, wenn in der Klasse zwei oder mehr Corona-Fälle auftreten. In den letzten Wochen nahmen die Fälle stark zu. So wurden in der zweiten Kalenderwoche 64 Klassen durchgetestet, in der Woche darauf waren es bereits 166 Klassen.
Massentests in Spitälern und Heimen werden beibehalten
Es gebe «keine wissenschaftlich belastbaren Daten dafür, dass in einer Phase mit sehr hoher Viruszirkulation das pandemische Geschehen mittels Ausbruchstestungen massgeblich beeinflusst werden kann», schreibt der Kanton. Daher würden die Testungen an Schulen Ende Januar eingestellt.

Das gleiche gilt für repetitive Massentests in Firmen. Von den insgesamt 38'700 Betrieben im Kanton nehmen aktuell nur 458 Betriebe an solchen Tests teil. So wurden in der Kalenderwoche zwei rund 3300 Personen mit gepoolten PCR-Tests getestet. Angesichts dieser geringen Anzahl stellt der Kanton diese Tests ebenfalls ein.
Auch in der Verwaltung werden ab Ende Januar keine Tests mehr durchgeführt. Beibehalten werden die repetitiven Testungen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Institutionen für Menschen mit Behinderungen und in sonderpädagogischen Einrichtungen. Dadurch sollen Risikogruppen zusätzlich zur Impfung geschützt werden.