Häggenschwil: Wittenbach übernimmt das Sozialamt ab September
Ab 1. September 2026 führt die Gemeinde Wittenbach das Sozialamt von Häggenschwil. Der Gemeinderat erteilte zudem ein Baurecht für einen neuen Geldautomaten.

Die Leistungsvereinbarung über die Übernahme des Sozialamtes durch die Gemeinde Wittenbach wurde vom 19. Juni 2026 bis 28. Juli 2026 dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Die Vereinbarung ist somit rechtskräftig und tritt per 1. September 2026 in Kraft.
Schulergänzende Betreuung – Betriebsordnung – Rechtskraft
Die Betriebsordnung der schulergänzenden Betreuung Häggenschwil wurde vom 19. Juni 2026 bis 28. Juli 2026 dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Das neue Reglement ist somit rechtskräftig und wird per 1. August 2026 angewendet.
Raiffeisenbank – Baurecht Geldautomat
Im Zusammenhang mit der Überbauung des Raiffeisengebäudes sowie der Liegenschaft Dorfstrasse 12/14 soll der bestehende Bancomat durch einen sogenannten «Cash Corner» ersetzt werden. Der vorgesehene Standort befindet sich beim Parkplatz des Gemeindehauses.
Der Gemeinderat hat der Raiffeisenbank Wittenbach-Häggenschwil das Baurecht für die Erstellung eines freistehenden Geldautomaten (CashCorner) auf dem Grundstück des Gemeindehauses erteilt.






