Dringliche Vorstösse zu Spitälern und E-Voting
Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch über die Dringlichkeit von Vorstössen entschieden: Darin geht es um die Frage, ob es für Spitäler Notkredite braucht, sowie um die Situation der Spitalregion Fürstenland-Toggenburg. Verlangt wird zudem ein Übungsabbruch beim E-Voting.
In einer parteiübergreifend eingereichten Motion wird ein sofortiger Übungsabbruch beim E-Voting verlangt. Die Anforderungen an die Sicherheit könnten nicht erfüllt werden, heisst es im Vorstoss. Es sei nicht angezeigt, dass der Kanton St. Gallen weiterhin in E-Voting investiere.
Die Regierung bestritt die Dringlichkeit. Aus den Reihen von SVP, FDP und SP wurde allerdings erklärt, dass das Vertrauen in das E-Voting erschüttert sei. Das Volk wolle Antworten, hiess es. Der Rat setzte mit 64 gegen 44 Stimmen durch, dass die Regierung bis zum Sessionsschluss Stellung nehmen muss.
Auskünfte über Notkredite
Die Abschlusszahlen zeigten, dass einzelne Spitalverbunde in nächster Zeit das Eigenkapital aufgebraucht hätten, schreibt die FDP-Fraktion in ihrer Interpellation, die sie ebenfalls für dringlich hielt.
Darlehen dürften nach kaufmännischen Grundsätzen nur dann aus dem Finanzvermögen gewährt werden, wenn sie werthaltig seien. «Dieser Umstand ist bei einzelnen Spitalverbunden nicht mehr gegeben», wird argumentiert.
Die Fraktionen von FDP und SVP setzten sich mit 60 gegen 52 Stimmen durch und erklärten den Vorstoss für dringlich. Die Regierung muss nun bis Mittwochabend erklären, bis zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe den Spitalverbunden Notkredite zur Finanzierung des Betriebs gewährt werden müssen.
Die SVP-Fraktion verlangte in einem weiteren Vorstoss Auskünfte zur «gravierenden finanziellen Situation» der Spitalregion Fürstenland-Toggenburg. Sie will unter anderem wissen, wie sich die Zahl der stationären Patientenaustritte in den letzten fünf Jahren entwickelt hat. Auch dieser Vorstoss wurde mit den Stimmen von FDP und SVP (57:53) für dringlich erklärt.